Dabei muss man aber auch im Hinterkopf behalten, dass Finnland im Gegensatz zu Deutschland eben bereits ein nationales Bibliotheksgesetz hat, nach welchem Öffentliche Bibliotheken eine Pflichtsaufgabe der Gemeinden sind.
Dort werden Bibliotheken also ganz anders gefördert als hier bei uns.
Wie viele andere hier bereits schon sagten, ein Bibliotheksgesetz sollte dem voran stehen.
Im Museum habe ich Erläuterungen und Bildbeschreibungen hängen, in der Bibliothek kann ich dann aber niemanden nach bestimmten Themen fragen oder Beratung bekommen - das ist dann eher wie früher im Möbelhauis „Sonntags keine Beratung, kein Verkauf…“
Stimmt. Wir müssten mal sowas wie Leitsysteme, Regalbeschriftungen und Systematiken auf Medien erfinden. Dann wäre es einfacher.
Und wer kennt nicht die zahlreichen Beratungen zu Museumsstücken, die übers Schild hinausgehen.
Mal ernsthaft, dieser ewige Vergleich mit Museen und Theatern ist nicht zielführend. Beides sind in sich ganz andere Institutionen mit anderen Funktionen.
Die Befürworter*innen mögen sich einfach mal hinsetzen und definieren was die Sonntagszukunft sein soll, wo die Chancen und Risiken mit Blick auf nicht mehr stattfindende Angebote an anderen Tagen liegen und wie sie den Bedarf untersucht und gefunden haben. Die ganze Debatte ist nie übers Gefühl hinausgekommen.
Genau deshalb u.a. hinkt der Vergleich mit Museen und Co, und das ist vom dbv wirklich eine Forderung wider besseres Wissen. Mal ab davon, dass Museen mitunter montags zu haben und wir dann die anderen Nutzenden wieder unzufrieden machen.
Die Argumentation des dbv funktioniert halt einfach vorne und hinten nicht, was schon ziemlich peinlich ist - aber wenn man nur Bibliotheken, aber nicht das Personal vertritt, auch nicht wirklich verwundert.
Gibt es Begründungen für den verbindlichen Betrieb von Bibliotheken, die von Mitgliedern der Haushaltsausschüsse so ernst und wichtig genommen werden, dass sie für Bibliotheken ausreichend Geld aushandeln? Wenn ja, welche sind das?
Und anderen Orts werden Öffnungsstunden gekürzt (Seit Anfang Juli Freitag geschlossen: Öffnungszeiten & Kontakt - Stadt Wendlingen ). Da besteht halt ein eklatanter Widerspruch
In den völkerrechtlich bindenden Verträgen und zahlreichen zusätzlichen, immer wieder anerkannten Dokumenten, sind sowohl der Zugang zu Informationen und auch Recht auf Bildung enthalten. Beides muss für alle zugänglich sein, informelle, formelle und non-formale Bildungsformate beinhalten und diskriminierungsfrei sein. Zudem sind beide Ansprüche nicht nur nicht zu begrenzen, sondern fordern eine aktive Vermittlung. Alleine der Zugang zu Informationen, um eigene politische Teilhaberechte ausüben zu können, fordert die Vermittlung dieses Zugangs und den Umgang mit Informationen. Beides ist in die Arbeit in Bibliotheken aufzunehmen. In Staaten des Council of Europe ist auch die Demokratiebildung in Einrichtungen der Bildung verankert. Bibliotheken können eindeutig dem Bildungssektor zugeordnet werden, da sie Aufgaben der Bildung übernehmen…bevor es zu lang wird: die Ansprüche, die Deutschland immer wieder unterschreibt und anerkennt, sind ohne öffentliche Bibliotheken nicht zu erfüllen. Da es die Verpflichtung gibt, müssen Bibliotheken und ihre gewachsenen Strukturen erhalten bleiben. Es sei denn Entscheidungsträger:innen stellen sich offen gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen.
Tatsächlich ist den meisten Entscheidungsträgern die Tragweite ihres Handelns nicht bewusst, oder wird ignoriert. Es gibt schließlich schon Bibliotheksgesetze in Deutschland, die man sich eigentlich hätte sparen können, wenn darin explizit von Bibliotheken als „freiwilligen Leistungen“ gesprochen wird, hilft uns das keinen Deut weiter.
Allerdings, und da liegt das eigentliche Problem, sind die Länder im Rahmen des Konnexitätsprinzips finanziell mit an Bord, wenn sie den Kommunen z.B. eine Bibliothekspflicht in ein Gesetz schreiben. Welches Bundesland will das? Also ist dieses Brett nicht nur dick sondern auch teuer. Deshalb haben wir nicht nur Zeit verloren, sondern kämpfen halt gegen immer weniger Mittel an.
Das Argument für die Bibliotheksgesetze ohne finanzielle Basis war, dass es einfacher ist ein bestehendes Gesetz später mit einem finanziellen Rahmen auszustatten, als ein neues Gesetz zu schaffen, das Geld kostet. Zum Konnexitätsprinzip: das ist dem Bund und den Ländern ja eh weitestgehend egal.
Zu den Mitteln: das Geld ist ja da. Auch in den Haushaltstiteln der Pflichtaufgaben stecken viele sogenannte freiwillige Leistungen. Zudem ist die Gesellschaft in der Gesamtheit nicht arm. Aber da sind wir noch bei einem ganz anderen Thema.
Der Zusammenhang erschließt sich mir nicht. Würde sich die Einstellung zur Sonntagsöffnung ändern, wenn es ein Gesetz gibt, welches die Öffnung regelt?
Das wäre doch mal eine Aufgabe für die Gewerkschaften, hier eine bessere Zulage auszuhandeln. So wie ich es verstehe sind die Zulagen aber auch steuerfrei und abgebenfrei.
Das liest sich wie ein Vorwurf, den ich aber - wenn es einer ist - nicht verstehe.
Es gibt zwei Verbände für Bibliothekspersonal in Deutschland und einen für Bibliotheken selbst. Alle drei vertreten die Interssen ihrer jeweiligen Mitglieder: Sie arbeiten zusammen, wo diese Interessen sich überschneiden (was ja oft der Fall ist), und nehmen gegensätzliche Positionen ein, wo ihre jeweiligen Mitglieder gegensätzliche Interessen haben.
Wo ist das Problem?
Zur unrühmlichen Rolle des BIB bei dieser Diskussion gab es ja schon Erwähnungen - es ist viele Jahre her, aber (nicht nur) mein Austritt war damals das Ergebnis des Vorgangs.
Was den dbv angeht, so ist auch das von Beginn an - mehr oder weniger - ein Alleingang. Man könnte ja die Frage stellen, wie es um die berufsinterne Demokratie steht. Zur Präsentation der Bibliotheken als demokratische Orte (gut und richtig) gehört eben auch das Verständnis von Demokratie im Dreiklang als Lebens-, Gesellschafts- und Herrschaftsform. Wir können das Thema nicht nach außen tragen und nach innen schweigen.
Die Diskussion ist über 15 Jahre alt. Ich sehe bis heute keine sektionsweite Befragung (habe ich sie übersehen?). Wo ist die Schwierigkeit das mal durchzuführen? Warum ist das nicht der erste oder zweite Schritt in der Diskussion? So ließe sich ein Bild der Berufswelt erzeugen: die Ergebnisse der Bibliotheksleitungen und Ergebnisse aus den Berufsverbänden.
Der Wunsch nach einem Bibliotheksgesetz ist ja nicht in erster Linie, um Öffnungszeiten zu regeln, sondern, um die Finanzierung von Bibliotheken sicher zu stellen - wodurch sich eine Personaldecke abhängig von der Größe und damit auch Öffnungsstunden ergeben.
Ich persönlich sehe es so: Auf der einen Seite will man immer mehr von Bibliotheken und ihrem Personal (wie sonntags offen zu haben - als Open Library meinetwegen, wenn man sich Wachdienst leisten kann, aber mit Personal? Nein).
Auf der anderen Seite wird bei einer engen Haushaltslage bei Bibliotheken sofort gekürzt mit dem Verweis, es ist ja eine freiwillige Aufgabe. Cool. Wenn wir nicht wichtig genug sind, dass unsere Finanzierung gesetzlich gesichert wird, dann sind wir auch nicht wichtig genug, um sonntags mit Personal zu öffnen.