Gemeinsamer Bibliotheksverbund will die Bibliothek des Konservatismus ausschließen. Bestände sollen aus dem Verbund entfernt werden

In Bibcourse werden keine Beiträge gelöscht. Eine Ausnahme sind Beiträge, die von den Moderator:innen gesperrt werden.

2 „Gefällt mir“

Ja, das ist mir klar. Es wird nie etwas gelöscht. Dennoch haben wir bereits 2026 Zugriffsprobleme im Hinblick auf elektronische Ressourcen aus der Vergangenheit. Ich lege es mal auf Wiedervorlage für eine potenzielle anonyme Textextraktion und Archivierung.

Ich habe mich eingehend mit Nationalsozialismus und Faschismus auseinandergesetzt. Deshalb erkenne ich das Vorgehen.
Zum Beispiel erkenne ich auch ihren Trick hier wieder einmal die Hufeisentheorie zu bemühen.

„Es fing nicht mit Gaskammern an. Es fing an mit einer Politik, die von WIR gegen DIE sprach. Es fing an mit Intoleranz und Hassreden. Es fing an mit der Aberkennung von Grundrechten. Es fing an mit brennenden Häusern. Es fing an mit Menschen, die einfach wegschauten.“

4 „Gefällt mir“

Die Verbundzentrale des GBV hat jetzt eine FAQ zusammengestellt. Der Hinweis kam auf Mastodon von @mickylindlar.

7 „Gefällt mir“

Der erste Link funktioniert bei mir leider nicht, aber habe ihn aus dem zweiten Link zu Mastodon nochmal rausgeholt, falls jemand direkt dahin gelangen möchte:

10 „Gefällt mir“

"**Wäre eine „Abmahnung“ nicht sachgerechter gewesen als eine Kündigung des Vertrags?
Nein. Die BdK wurde über das interne Kommunikationssystem des Verbundkatalogs auf die identifizierten Regelverstöße hingewiesen - die Datenmanipulationen wurden dennoch fortgesetzt. Angesichts dieses Vorgehens und der sich verdichtenden Hinweise auf systematisch und in großem Umfang vorgenommene Datenmanipulationen und die Verletzung professioneller Standards, war die Kündigung des Vertrags die einzige Option, um die Integrität des Verbundkatalogs sowie die Interessen des GBV und der Nutzenden von Bibliotheken zu wahren. "

So dargestellt klingt es zu 100% neutral uns absolut nachvollziehbar. Man hätte aus diesen Gründen natürlich auch jede andere Bibliothek ausgeschlossen. Ich bin gespannt was die Verantwortlichen in der BdK zu ihrer Verteidigung vorzubringen haben.**

Ich nicht. Gerichtsurteil ist Gerichtsurteil.

5 „Gefällt mir“

Und es wird in der Stellungnahme auch deutlich, dass es im GBV noch nie einen vergleichbaren Vorgang für eine derartige umfassende und systematische Datenmanipulation gab.

Ich selbst habe in über 25 Jahren ansonsten nur einen einzigen anderen Fall erlebt, wo es zu einer Manipulation aus Gründen der eigenen Weltanschauung gekommen ist. Da war aber nur eine Handvoll Medien in einem lokalen Katalog betroffen; auch hatte die verursachende Person keine bibliothekarische Ausbildung.

Mit technischen Mitteln hätte man übrigens das Problem nicht in den Griff bekommen können. Die Kooperation im Verbund beruht auf einer Vertrauensbasis; dazu gehört eben auch, dass (nach bestimmten Regeln) Änderungen oder Ergänzungen in von anderen Bibliotheken angelegten Datensätzen gemacht werden dürfen. Die BdK hat das ihr durch die Aufnahme in den Verbund entgegengebrachte Vertrauen missbraucht.

14 „Gefällt mir“

Die Kündigung war nicht kurzfristig, sondern fristgerecht und der BdK waren die Gründe sehr wohl bekannt (nur der Öffentlichkeit nicht). Alles nachzulesen in den FAQ des GBV.

8 „Gefällt mir“

Mittlerweile ist ja über die FAQ klar, dass vorher der Dialog gesucht wurde. Trotzdem noch einen zustimmenden Gedanken dazu:

Zur Rechenschaft gezogen wurde niemand. Die Kündigung ist keine Strafe, sondern verhindert lediglich, dass diese Manipulationen nicht fortgesetzt werden. Man kann nämlich auch nicht von allen anderen Einrichtungen im Verbund verlangen, diese „möglichen Verfehlungen“ hinzunehmen.

Edit: Überflüssiges „nicht“ gestrichen.

10 „Gefällt mir“

Ich möchte hier auch gern (nochmals? hab ich das schonmal gemacht?) darauf hinweisen, dass es sich bei der BdK mitnichten um eine Bibliothek handelt, sondern um einen Think Tank der Neuen Rechten.

Die Eigenbezeichnung als Bibliothek, gar die Aufnahme von Büchern in einen Bestand, würde ich lediglich als den lahmen Versuch einschätzen, sich selbst einen pseudointellektuellen Anstrich und somit Glaubwürdigkeit zu geben.

Traurig finde ich, wie sehr dieses Thema doch immer noch zu Diskussionen führt, wobei die Einstellung demokratisch gesinnter Kolleg:innen doch eindeutig sein sollte: Wir katalogisieren nicht mit Rechtsextremisten!

10 „Gefällt mir“

Diese definitorische Einengung finde ich trotz allem nicht nachvollziehbar. Wer eine fünfstellige Zahl Bücher sammelt, systematisch anordnet und sogar für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, betreibt eine Bibliothek. Egal aus welchem Grund und egal mit welchem Inhalt diese Titel gesammelt werden.

Lasst uns doch bitte bei der Aussage bleiben, dass eine Bibliothek, die ideologisch motiviert Katalogdaten anderer Bibliotheken verfälscht und manipuliert, keinen Zugriff mehr auf jene Daten haben sollte.

Ob es sich um eine Bibliothek handelt oder nicht, halte ich für eine unnötige Zusatzdebatte, bei der wir nur riskieren, uns in Definitions- und Abgrenzungsfragen zu verheddern, obwohl wir uns im Ergebnis ja schon einig waren, dass sie aus ideologischer Verbrämtheit (sowie offenbar mit präpubertärer Schadenfreude) wiederholt wichtige Berufsstandards verletzt haben, was sie für jeden Verbund untragbar macht.

12 „Gefällt mir“

Danke für Deinen Einwand.

Hallo felix,

ich halte es durchaus für sinnvoll, hier zu unterscheiden.

D.h. auf der einen Seite davon auszugehen, dass es sich bei der BdK um eine Bibliothek in dem beschriebenen Sinne handelt (von ihren Standards und der Berufsethik ganz abgesehen).

Auf der anderen Seite aber auch dem Rechnung zu tragen - wie in Quellen, Berichterstattung und Forschung vielfach ausgeführt -, dass der primäre Zweck dieser Einrichtung eben nicht der Betrieb einer Bibliothek ist, sondern dieser Aspekt eher eine Hilfskonstruktion für die Intention als Vernetzungsinstanz und - ort der sogenannten Neuen Rechten darstellt. Dass diese Einrichtung insgesamt wiederum „Bibliothek des Konservatismus“ genannt wird, passt zur üblichen und strategischen begrifflichen Camouflage der Neuen Rechten.

Zugleich also Bibliothek und nicht Bibliothek.

3 „Gefällt mir“

Oder noch mal eine andere Perspektive: jede Spezialbibliothek ist „mehr“ als eine Bibliothek, da sie den Großteil der „intersubjektiven“ Erkenntnisse, Daten oder Gedanken zu ihrem Thema darstellt (oder versucht, darzustellen) und damit einen „überprüfbaren“ harten Kern zu dem Thema bietet (o.s.ä.). Wenn das „mehr“ dann (überprüfbar, wie von anderen erwähnt) demokratiefeindlich ist, sollte die Reaktion oder die Haltung von Verfechtern der Demokratie eine der Abwehr sein.

Mit dem bibliothekarischen Teil des Think Tanks, oder eben nur der Bibliothek (es ist am Ende eben egal), soll und muss man sich auch auf bibliothekstechnische /-wissenschaftliche/-… Art und Weise auseinandersetzen. Bei der Beurteilung von Verfehlungen ist es (aus meiner Sicht) dann aber auch legitim, Erkenntnisse „außerhalb“ dieser Bibliotheksebene einzubeziehen.

Oder anders gesagt: „andere“* Bibliotheken wären für diese Verfehlungen vielleicht nicht ausgeschlossen worden**, das macht aber auch nichts, denn eine ethisch-moralische Bewertung der Strukturen, die diese Bibliothek (und das, für das sie steht) geschaffen haben, sollte obligatorisch sein.

*was „andere“ in diesem Kontext denn bedeuten soll, wäre ja auch mal zu überlegen.

**was ich mir nur schwer vorstellen kann, aber mal angenommen, eine derartige Manipulation wäre prinzipiell tolerierbar.

Ich verstehe das „mal angenommen“ nicht. Derartige Datenmanipulationen sind grundsätzlich nicht tolerierbar.

11 „Gefällt mir“

ich konnte es mir auch nur schwer vorstellen, es ging mir um den rein theoretischen Fall, eine „andere“ Bibliothek würde derartiges tun, und man müsste abwägen, ob sie dewegen ausgeschlossen wird oder nicht. Aber das ist ja auch ein Zusammenhang, den ich mit dem Sternchen zu „andere“ andeuten wollte: es ist einfach schwer vorstellbar, dass Bibliotheken mit einem „anderen“ Hintergrund als rechtem Aktivismus solche Manipulationen vornehmen. Einfach aufgrund von Grundüberzeugungen wie bibliothekarischem Berufsverständnis und Ausgeglichenheit im demokratischen Sinne. Letztlich ist das wiederum die Position, von der die Argumente gegen einen Ausschluss formuliert werden, und dann ist man wieder beim Toleranzparadoxon.

Die BdK wurde ja, soviel scheint mir aus der Berichterstattung hervorzugehen, nicht ausgeschlossen, weil Fragen bzgl. ihrer organisatorischen Struktur bestanden.

Würde man das als Massstab nehmen, müßte man sich bspw. bei annähernd allen Hochschulbibliotheken dieselbe Frage stellen, die ja ebenfalls in der Regel nicht rechtlich eigenständig sind, sondern als Organisationseinheit ihrer jeweiligen Hochschule agieren. Einfach ausgedrückt: sie nennen sich alle „Bibliothek“, aber in Wirklichkeit steckt auch hier eine Art „Think Tank“ dahinter … :wink:

Ich würde meinen, dass die Berichterstattung in Bezug auf die Frage der Vertragskündigung klar ist:

Zwischen BdK und GBV bestand ein privatrechtlicher Vertrag über die Verbundteilnahme. Die BdK hat gegen die darin enthaltenen oder referenzierten Regeln offenbar wiederholt verstossen und dieses Verhalten trotz Ermahnung nicht eingestellt. Der GBV hat daraufhin den Vertrag vertragskonform wegen Regelverstoßes gekündigt - nicht wegen „Verschleierung der Organisationsstruktur“.

Damit will ich keineswegs das zuvor in dieser Richtung (Organisationsstruktur BdK/FKBF bzw. Zweck der Einrichtung) Geäußerte in Frage stellen, nur denke ich, dass es bei diesem Vorgang rechtlich keine Rolle spielte.

2 „Gefällt mir“

Das ist eigentlich das, wo ich mit meiner Beschreibung der Spezialbibliotheken oben hinwollte, so ist es viel verständlicher.

Wenn es darum geht, wie man persönlich eine Einrichtung bewertet, bin ich ganz bei Ihnen, @HLiepelt . Aber was soll „sollte obligatorisch sein“ konkret bedeuten?

Soll jetzt ein Bibliotheksverbund auf der Basis moralischer Vorstellungen - wenn ja, welcher? Wer darf darüber auf welcher Grundlage entscheiden? - bestimmen, ob eine Bibliothek dem Verbund beitreten darf oder nicht? Damit wäre ja Willkür je nach politischer Lage Tür und Tor geöffnet.

Mal würde eine als konservativ angenommene Einrichtung in Frage stehen, ein anderes mal eine als „links“ eingestufte, oder vielleicht auch mal eine, die der einen oder anderen politischen Stiftung zuzuordnen ist oder deren Träger aktuell unpopuläre wissenschaftliche Forschung betreibt, je nachdem, wie gerade die aktuelle öffentliche Stimmungslage und Moralvorstellung ist.

Moral als Entscheidungsgrundlage ist im Kontext von Wissens(chafts)verbünden meiner Meinung nach ganz dünnes Eis, wenn es um existenzielle Fragen wie bspw. (Nicht-)Mitgliedschaft geht.

Ohne Frage gibt es gemeinsame Grundlagen, wie sie in unserer Verfassung verankert sind, die die Basis für alles in einem föderalen Staat wie dem unseren sind. Aber so wie ich das hier lese scheint es dabei nicht darum, sondern eher um „Moral“ im allgemeinen und vielleicht sogar populistischen Sinne zu gehen.

Eine mir persönlich unliebsame politische Gesinnung aber darf - solange sie sich im Rahmen der Verfassungstreue bewegt - in meinen Augen nicht zum Ausschluß von der gesellschaftlichen Teilhabe führen.

Es gibt ausreichend formale Grundsätze, die man hierfür heranziehen kann. Aber in einer Republik, die etwas auf ihre freie Meinungsbildung und -äußerung hält, muss man abweichende Meinungen und Positionen (solange sie sich auf dem Boden von Recht und Gesetz bewegen) einfach aushalten.

1 „Gefällt mir“