Gemeinsamer Bibliotheksverbund will die Bibliothek des Konservatismus ausschließen. Bestände sollen aus dem Verbund entfernt werden

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„Rechter Thinktank - Ein Fall von Vandalismus“ DIE ZEIT online (inkl. Z-Plus) vom 08.05.2026, 09:30:00

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Die Bibliothek des Konservatismus wird wohl in Berufung gehen.

Hier die Darstellung seitens des Bibliotheksleiters:

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Spannend diese Entwicklung. Die Stellungnahme des Kollegen Herrn Fenske ist jedenfalls nachvollziehbar. Man kann nicht die gesamte Einrichtung für die mögliche Verfehlung eines Einzelnen zur Rechenschaft ziehen. Es wäre geboten gewesen, diese Vorgänge zu besprechen und für Abhilfe zu sorgen, bevor man zum Ausschluss übergeht. Unabhängig wie man zur Einrichtung politisch steht. Diese Kategorie des eigenen politischen Standpunktes sollte natürlich nie unser dienstliches Handeln bestimmen.

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Haben Sie den ZEIT-Artikel schon einmal gelesen? Dann würde nämlich deutlich werden, dass die Stellungnahme des „Kollegen“ Fenske so einiges auslässt und weiterhin die Mär einer politischen Kündigung bedient. Er greift sich einige Datenmanipulationen raus, verniedlicht diese zu „Fehlern“, verschweigt die anderen:

"Mal machten BdK-Bedienstete aus der Spiegel-Journalistin Lisa Duhm eine »Lisa Dumm«. Damit versuchten sie, Duhms Sachbuch Sie sind überall: Gegen Faschismus in deinem Feed zu diffamieren. Bei anderen Werken löschten die rechten Bibliothekare Schlagwörter, die Bücher waren damit schwerer auffindbar. Oder sie fügten stark wertende rechte Kampfbegriffe und Verschwörungserzählungen wie »Gender-Gaga«, »Verdummung«, »Klimaschwindel« oder »Bevölkerungsaustausch« als Schlagworte hinzu.

Bei bisher neutralen Einträgen ergänzten BdK-Mitarbeitende zudem politische Kommentare, wie beispielsweise bei einem Aufsatz des Correctiv-Chefredakteurs Justus von Daniels über die Nachwirkungen seiner Recherche zum »rechten Geheimtreffen in Potsdam« in den Frankfurter Heften. Den Zeitschriftenbeitrag ergänzten sie mit den Schlagworten »Verschwörungstheorie«, »Falschmeldung«, »Propaganda« oder »Zeitungsente« und einer Verlinkung zum Thema auf den rechten Blog Tichys Einblick. Ein Bildband der renommierten Fotografin Regina Schmeken über die Tatorte des NSU-Terrors wurde in der Inhaltsangabe mit Zweifeln an den rechtsextremen Tätern kommentiert."

Auf Bluesky gibt es vom Autor des Artikels noch ein weitere Einordnung: @christian-fuchs.bsky.social on Bluesky

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Ad „Man kann nicht die gesamte Einrichtung für die mögliche Verfehlung eines Einzelnen zur Rechenschaft ziehen.“ - Doch, das kann man, und das ist Realität und Gepflogenheit im deutschen Haftungswesen. Wenn jemand in Ausübung seiner dienstlichen Pflichten Verfehlungen begeht, haftet üblicherweise die Organisation, in deren Namen und Auftrag die Person handelt. Die Organisation ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die in ihrem Namen handelnden Personen dies entsprechend den geltenden Gesetzen bzw. Regelungen tut. Tut sie das nicht, trägt sie die Konsequenzen - das gilt für die BdK wie für jede andere Bibliothek auch.

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Die Frage die man sich stellen muss ist, wie hätte man gehandelt, wenn solche Dinge in einer anderen Einrichtung passiert wären. Wenn beispielsweise in der Hochschulbibliothek XY ein Mitarbeiter derlei Unsinn veranstaltet hätte. Hätte man diese Hochschulbibliothek gleich ausgeschlossen. Natürlich nicht. Man hätte das Gespräch gesucht. Für mich liest es sich wie Verfehlung eines Einzelnen. Und, natürlich hafte ich als Bibliothek nicht, wenn einer meiner Kollegen so einen Schwachsinn katalogisiert, wie in der BdK. Das ist völliger Unsinn Herr Böttcher

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Grundsätzlich kann natürlich ein:e einzelne:r Mitarbeiter:in eine bewusste Manipulation im Katalog machen, die weder im Auftrag noch unter „Deckung“ der Bibliotheksleitung geschehen ist. Ich habe so etwas selbst schon einmal erlebt, als eine Aushilfskraft in einer öffentlichen Bibliothek, die den Zeugen Jehovas angehörte, den einschlägigen Bestand an kritischer Literatur dazu in dieser Bibliothek aus dem Katalog „getilgt“ hat.

Im vorliegenden Fall ist die Situation aus meiner Sicht in mehrfacher Weise anders. Zum einen durfte die fragliche Bibliothek ja ohnehin nur sozusagen „aus Freundlichkeit“ der Verbundzentrale den Verbund nützen. Bei einer Hochschulbibliothek aus dem GBV-Gebiet wäre das etwas anderes, da sie zur dezidierten Kundengruppe gehört. Zum anderen muss man davon ausgehen, dass diese Bibliothek Mitarbeitende mit einer bestimmten Geisteshaltung anzieht, sodass sicher die durchaus nachvollziehbare Befürchtung besteht, dass sich Ähnliches wiederholen könnte (auch wenn vielleicht ein:e Mitarbeiter:in verwarnt oder gar entlassen wird). Und schließlich sind die Auswirkungen von solchen Manipulatonen wirklich sehr schwerwiegend, da sie sich auf alle besitzenden Bibliotheken in einem Verbund beziehen (bei dem von mir anfangs geschilderten Fall ging es nur um den Katalog einer einzelnen Bibliothek). Dass in einem solchen Fall umgehend die Reißleine gezogen werden kann und muss, um weiteren Schaden vom Verbund abzuhalten, liegt für mich auf der Hand (zumal es ja auch mit hohem Aufwand verbunden wäre, regelmäßig zu kontrollieren, ob von Mitarbeitenden dieser Biblothek weitere Manipulationen vorgenommen werden). Dies ist im Interesse der Verbundbibliotheken, der Nutzenden dieser Bibliotheken und natürlich auch der Autor:innen und Herausgebenden der Werke, deren Metadaten manipuliert wurden.

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Wie wäre es, Philipp Maaß, einfach einmal die Informationen aus dem gesamten Diskussionsverlauf wahrzunehmen und sich nicht allein auf den zu Beginn geposteten NZZ-Artikel und die Stellungnahme der BdK zu verlassen? Und anderen im Forum nicht vorschnell und anscheinend ohne Kenntnis der rechtlichen Situation „völligen Unsinn“ zu unterstellen?

Wie HeidrunW und felix schreiben ging es hier um eine vertragliche Beziehung zu einer privaten Einrichtung außerhalb des GBV-Gebiets, also einen Dienstleistungsvertrag außerhalb des Kernauftrags des GBV. Und hier gilt dann eben

"BGB § 278 Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte

(1) Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden."

Da ist es dann unerheblich, ob es jetzt angeblich eine Person war oder das gesamte Team der sog. Bibliothek des Konservatismus. Auf den Schaden, die Aufwände und das Risiko für den Verbund hat HeidrunW treffend hingewiesen.

Und wie passt der vorgeschlagene gesprächsorientierte Ansatz eigentlich mit der von der BdK und Jungen Freiheit veranstalteten Pressekampagne zusammen?

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Wenn meiner Bibliothek kurzfristig und ohne Angabe von Gründen die Teilnahme an einem Verbund gekündigt würde, würde ich das sicherlich auch nicht so einfach hinnehmen.

Daher finde ich den „Zwergenaufstand“ der BdK durchaus nachvollziehbar.

Abgesehen davon sollte es (so ganz global!) die Fairness geben, dass man bei einem Problem erstmal miteinander redet. So dass die Person/ Einrichtung/Firma auf das Problem reagieren kann.

So wie das bei der BdK gelaufen ist, wirkt es eben als Ausschluss aus politischen Gründen.

Erst ein Text über die BdK von der grünennahen Amadeu-Antonio-Stiftung. Dann kurz danach die Kündigung durch die GBV-Zentrale. Übergeordnete Behörde vom GBV ist das Niedersächsische Kultusministerium, deren Chefin eine Politikerin der Grünen ist.

Ich glaube wirklich, dass das Wort „Fairness“ bei den unglaublichen Machenschaften, über die wir hier reden, fehl am Platze ist. Es geht hier um Schutz vor schwerwiegenden Datenmanipulationen. Und auf das Nacherzählen rechter Narrative sollten wir hier ebenfalls verzichten.

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Es ist wie immer: Nazis machen Nazidinge und wenn man sie dabei erwischt und darauf hinweist, wechseln sie blitzschnell in die Opferrolle.
Als Demokrat darf man sich nicht verarschen lassen. Ein Kernelement faschistischen Handelns war immer freiheitliche und demokratische Prozesse auszunutzen, um eben diese zu zerstören.
Ich bin froh, dass die BdK sich zu diesem Fehlverhalten hat hinreißen lassen. Jetzt hat man eine Handhabe und kann sie ausschließen. Jeder Cent öffentlicher Förderung an Faschisten ist, ein Nagel im Sarg der Demokratie.
Und wenn hier jetzt jemand mit Toleranz gegenüber Andersdenkenden kommt, sollte sich vielleicht erst einmal mit den Überlegungen von Karl Popper auseinandersetzen. Das ist hier schließlich alles nichts neues. Lernt aus der Geschichte…

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Schade, dass Sie sich ihre wie ich finde beleidigende Wertung nicht verkneifen konnten, Herr Maass. Aber starke Worte machen Ihre Thesen halt auch nicht richtiger.

Wenn man die Berichterstattung zu diesem Fall vollständig berücksichtigt, wird man feststellen, dass das von Ihnen geforderte „Gespräch im Vorfeld“ laut GBV durchaus, laut BdK nicht stattgefunden hat. Nun muss jede(r) für sich entscheiden, wem man mehr Glauben schenken möchte.

Was Ihre Annahme angeht, Ihre Bibliothek würde nicht dafür haften, wenn jemand aus Ihrem Team „Schwachsinn katalogisiert“, habe ich so meine Zweifel, ob Ihr Bibliotheksverbund das genauso sieht. :slightly_smiling_face:

Ich war einige Zeit in leitender Funktion u. a. für eine Verbundredaktion eines deutschen Bibliotheksverbunds verantwortlich. In dieser Zeit habe ich mehrfach erlebt, dass bei teilnehmenden Bibliotheken nicht regelkonforme Datenveränderungen oder -löschungen vorgekommen sind. Zwar lag jeder Fall anders, aber zum Glück stellte sich die (von Ihnen aufgeworfene) Frage nach einer Haftung oder Sanktionierung nie, da jede der verursachenden Einrichtungen - anders als die BdK gemäß Berichterstattung getan zu haben scheint - das Problem umgehend eingestanden, die Ursache beseitigt und aktiv an der Behebung des Schadens mitgewirkt hat. So etwas macht bei der Aufarbeitung derartiger Vorfälle auf Verbundleitungsebene nach meiner Erfahrung durchaus einen entscheidenden Unterschied.

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Man beachte auch, dass „T.Schmitt“ erst seit gestern hier Mitglied ist. Kann natürlich reiner Zufall sein oder auch nicht.

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Um das demokratiefeindliche Handeln von Nazis zu beurteilen, braucht es keine „grüne“ politische Einstellung, sondern lediglich gesunden Menschenverstand.

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Das ist eine so (raunend) spekulative wie falsche Verschwörungserzählung (und mehr muss man zu diesem Kommentar wohl auch nicht sagen…):

  • Welcher Text der Amadeu-Antonio-Stiftung, der kurz vor der Kündigung erschienen ist, soll das sein? Referenz?

  • Die VZG ist ein Landesbetrieb im Zuständigkeitsbereich Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur, nicht des Kultusministeriums.

  • Und hat ein Gremium, das in solchen Angelegenheiten des Verbundes entscheidet:

„Die Verbundleitung hat den Beschluss einstimmig gefasst. In der Verbundleitung sind alle Mitgliedsländer des GBV vertreten.“

Drucksache 19/9430, Niedersächsischer Landtag – 19. Wahlperiode

Kann man alles rechercherchieren, wenn man will …

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Guten Morgen allerseits. Zunächst mal diejenigen, die hier von „Nazis“ und „Faschisten“ sprechen, empfehle ich eingehend, sich mit den Verbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus und auch des Faschismus auseinanderzusetzen.

Danke für Ihre Expertise Frau Wiesenmüller. Das ist sehr hilfreich. Wir haben es also immer wieder da, wo politische Dinge, Religion oder Dogmen katalogisiert werden, mit Manipulationsversuchen zu tun. Das ist nichts Neues und so alt, wie die Bibliotheken. Nun hat man die BdK mitspielen lassen. Und das ist der erste Punkt. Der Zweite ist, man kann nicht von der Verfehlungen von vermutlich einer Person auf die ganze Einrichtung schließen. vermutlich hätte es hier auch technische Lösungen gegeben, die Katalogisate zu prüfen. Aber da bin ich kein Experte.

Herr Böttcher, keineswegs wollte ich Sie persönlich beleidigen. Ich schätze Ihre Meinung sehr. Aus meiner Sicht war es in diesem Fall Mumpitz und konstruiert. Ich bitte Sie meine Meinung zu akzeptieren.

Ich würde übrigens auch für eine linke Bibliothek den advocatus diaboli machen. Denn mein dienstliches Denken trenne ich von meinem politischen. Nur so kommt man nämlich in der Sache weiter. Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Tag. Philipp Maaß

Natürlich ist es nicht das erste Mal, dass es bei politischen oder religiösen Themen zu Datenmanipulationen kommt, wie der von mir beschriebene ältere Fall zeigt. Auch bei diesem wurden natürlich Konsequenzen gezogen.

Das macht aber den aktuellen Fall nicht besser. Die Datenmanipulationen der BdK waren wirklich sehr dramatisch. Hier nochmal der relevante Ausschnitt aus dem Artikel aus der ZEIT:


"Mitarbeiter der BdK haben seit März 2025 in dem Bücherkatalog 143 Löschungen und Datenmanipulationen vorgenommen – teilweise an Werken, die gar nicht aus ihrem eigenen Bestand stammen. Ein klarer Verstoß gegen die Regularien des Verbunds.

Mal machten BdK-Bedienstete aus der Spiegel-Journalistin Lisa Duhm eine »Lisa Dumm«. Damit versuchten sie, Duhms Sachbuch Sie sind überall: Gegen Faschismus in deinem Feed zu diffamieren. Bei anderen Werken löschten die rechten Bibliothekare Schlagwörter, die Bücher waren damit schwerer auffindbar. Oder sie fügten stark wertende rechte Kampfbegriffe und Verschwörungserzählungen wie »Gender-Gaga«, »Verdummung«, »Klimaschwindel« oder »Bevölkerungsaustausch« als Schlagworte hinzu.

Bei bisher neutralen Einträgen ergänzten BdK-Mitarbeitende zudem politische Kommentare, wie beispielsweise bei einem Aufsatz des Correctiv-Chefredakteurs Justus von Daniels über die Nachwirkungen seiner Recherche zum »rechten Geheimtreffen in Potsdam« in den Frankfurter Heften. Den Zeitschriftenbeitrag ergänzten sie mit den Schlagworten »Verschwörungstheorie«, »Falschmeldung«, »Propaganda« oder »Zeitungsente« und einer Verlinkung zum Thema auf den rechten Blog Tichys Einblick. Ein Bildband der renommierten Fotografin Regina Schmeken über die Tatorte des NSU-Terrors wurde in der Inhaltsangabe mit Zweifeln an den rechtsextremen Tätern kommentiert."

(Quelle: DIE ZEIT online vom 08.05.2026, 09:30:00, Rechter Thinktank: Ein Fall von Vandalismus, Rechter Thinktank: Ein Fall von Vandalismus | DIE ZEIT)


Das sind gezielte Datenmanipulationen, die ein Bibliotheksverbund nicht hinnehmen kann.

Wir haben genaue Vorgaben, um eine möglichst neutrale Erschließung zu gewährleisten. Dazu gehört etwa, dass in der Formalerschließung Ressourcen so abgebildet werden, wie sie sich selbst darstellen (ich kann also nicht einfach den Namen einer Autorin ändern). Auch bei der verbalen Sacherschließung gibt es Vorgaben, z.B. die, dass die Weltanschauung des:der Autor:in nicht berücksichtigt wird. Logischerweise darf sich auch die Weltanschauung der katalogisierenden Person nicht auf die Verschlagwortung auswirken. Natürlich kann man über gewisse, vielleicht auch unbewusste Biases von Erschließenden philosophieren. Aber das bewegt sich dann doch in jedem Fall in einem ganz anderen Bereich als die in offensichtlich bösartiger Absicht durchgeführten Löschungen und Korrumpierungen durch Mitarbeitende dieser Bibliothek.

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Ich finde es sehr schade hier eine solche Diskursverschiebung mit ihren bekannten Mustern zu lesen. Ich bitte Sie meine Meinung zu akzeptieren.

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Ich habe Angst vor Faschismus und Nationalsozialismus und möchte mein Möglichstes zu tun, um eine erneutes Vorkommen dieser Tendenzen zu verhinden. Einrichtungen, die nicht-demokratischen Parteien und weiteren Akteuren in dieser Richtung zuzuordnen sind, sind genau deshalb sehr genau zu beobachten. Wenn sie sich dann auch noch ein eindeutiges Fehlverhalten zuschreiben lassen müssen, ist die Diskussion eigentlich schon zu Ende. Einen Anwalt des Teufels braucht es da m.E. nicht sondern lediglich gesunden Menschenverstand und etwas Demokratieverständnis.

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Spannende Thematik, wenn nicht sogar der längste Thread hier bisher? Besteht die Möglichkeit, diesen langfristig zu archivieren? Sicher auch für zukünftige Diskurse relevant!

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