Gemeinsamer Bibliotheksverbund will die Bibliothek des Konservatismus ausschließen. Bestände sollen aus dem Verbund entfernt werden

Zur Einordnung einiger Aussagen (inkl. meiner eigenen): Der Autor der ausgeblendeten Posts veröffentlicht schon seit einigen Jahren Beiträge für u.a. die rechtsextreme Zeitschrift Sezession, Kontrafunk oder diverse Titel im Antaios-Verlag. Vergleiche des heutigen Bibliothekswesens zur Zensur in der NS-Zeit fallen hier leider auch nicht zum ersten Mal. Das darf er natürlich gerne tun, lässt einen aber durchaus befangen erscheinen.

Ich erwarte gespannt die Stellungsnahme vom GBV und wie es hier weitergeht, die fachliche Diskission fand ich bis dahin sehr spannend und kompetent geführt.

6 „Gefällt mir“

Ohne die gesperrten Beiträge lesen zu können, ist die Diskussion hier nicht sachlich zu führen.

Definition Cancel Culture laut Duden:
„systematischer Ausschluss oder Boykott von Personen oder Organisationen aufgrund von vorgeworfenen [moralischen, politischen] Verfehlungen, um gesellschaftlichen Druck auszuüben“
Quelle: Cancel-Culture ▶ Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft | Duden

Zu Fake-News-Projekten in Bibliotheken:
Würde ein Schüler, Student oder Bürger zu mir kommen und hätte als einzige Quellen die taz und die Amadeu-Antonio-Stiftung anzubieten, würde ich ihm empfehlen, noch andere Quellen heranzuziehen. Der Text könnte sonst zu einseitig sein.
Ich gehe davon aus, dass die Akademiker, die den Brief unterzeichnet haben, durchaus in der Lage sind, Quellen zu bewerten.

Zu den angeblichen Zielen vom Netzwerk Wissenschaftsfreiheit. Beim Wiarda-Blog wurde - im Gegensatz zu hier- die Möglichkeit einer Gegendarstellung gegeben.
Die Gegendarstellung ist hier:

Ja, Meinungsvielfalt ist manchmal schwer zu ertragen. Ich weiß.

1 „Gefällt mir“

Ich verstehe nicht, was daran so unzumutbar ist, wenn man auf einen Dialog in dem Rahmen der im Grundgesetz formulierten Grundsätze (Grundwerte), besteht?

Meinungsvielfalt gern. Hier werden jedoch permanent rechtsideologische Narrative verbreitet. Ich finde schon, dass sich die bibliothekarische Fachwelt darauf einigen kann und sollte, dass dies nicht Teil eines Diskurses sein kann.

Wir können alles diskutieren und dort gern unterschiedlicher Meinungen sein. Wenn die Meinung aber beständig durch antidemokratische Argumentationsmuster unterstützt wird, bewegen wir uns mindestens im Bereich des “trollens”.
Und da sage ich: Don’t feed the troll!

10 „Gefällt mir“

Die BdK war streng genommen sowieso nie im GBV, sondern nur angeschlossen.
Am Verbund teilnehmen können nämlich nur Bibliotheken in staatlicher Trägerschaft. Bibliotheken mit anderer Finanzierung (wie die BdK, die allein spendenfinanziert ist), können auf Antrag und gegen Gebühr die Leistungen der Verbundzentrale nutzen. Einen Anspruch darauf haben sie meines Erachtens genauso wenig wie ich mit meiner privaten Büchersammlung.

Entsprechend kann sie auch gar nicht rausgeworfen werden, die VZG hat nur offenbar den Vertrag gekündigt.

Quellen:

7 „Gefällt mir“

Dann gehe ich es auch gerne mal durch:

Die Definition von Cancel Cancel hilft hier wenig weiter bzw. verweist sie auch auf vorgeworfene politische, moralische Verfehlungen. Das ist jedoch erst mal eine Interpretation und Setzung durch die Junge Freiheit und durch den Leiter der Bibliothek des Konservatismus, dass diese stattgefunden haben sollen. Worauf gründet sich diese Interpretation? Nur auf einer Kündigung eines Vertrags ohne Nennung eines Sachgrunds. Diese Interpretation wird dann aber einfach gegeben erachtet und dramatische Folgen skizziert (dass diese nicht auf Sachkenntnis beruhen, war schon Thema im Forum). Dies wird vom Netzwerk Wissenschaftsfreiheit aufgegriffen, basierend auf den ersten Informationen im Artikel in der Jungen Freiheit und davon abgeleiteten Artikeln.

Hätten die Unterzeichnenden des offenen Briefs tatsächlich einmal die Quellen studiert, wäre vielleicht aufgefallen, dass der Gründer und Herausgeber der Jungen Freiheit zugleich im Vorstand der Stiftung ist, die die Bibliothek trägt und finanziert. Transparenzhinweis auf einen Interessenkonflikt in der Jungen Freiheit? Fehlanzeige…

Hätten die Unterzeichnenden des offenen Briefs einmal in Unterlagen geschaut, wie in diesem Forum felix, wäre ihnen aufgefallen, dass die Bibliothek des Konservatismus gar kein Mitglied sein kann (wovon im Brief die Rede ist), sondern einfach Leistungen bezogen hat, die auch anderswo verfügbar sind.

Kurz: Die Unterzeichnenden sollten mehrheitlich Quellen prüfen können, warum sie es nicht tun, bleibt ihr Geheimnis.

Zum Begriff der Wissenschaftsfreiheit, den das Netzwerk vertritt, kann man diskutieren und eine Gegendarstellung ist legitim (auch wenn ich sie nicht überzeugend finde). Es reicht aber ein kritischer Blick auf die Stellungnahmen des Netzwerks, um ein deutliches Bild von den Standpunkten und den Zielen zu haben.

Ja, Meinungsvielfalt ist schwer zu ertragen, aber notwendig. Ich hätte die Beiträge von Uwe Jochum durchaus sichtbar gelassen, denn besser kann man antidemokratisches und neurechtes Scheinargumentieren und das Werfen von Nebelkerzen nicht illustrieren wie an seinen Beiträgen.

Und dass der Tag kommt, an dem sich Uwe Jochum einmal über “Closed Access” seiner Beiträge beschwert… Aber da hilft nur die Langmut eines selbsternannten Widerstandskämpfers: K10plus-Verbundkatalog - results/titledata

Frisch veröffentlicht beim gesichert rechtsextremen Verlag Antaios, unzensiert und nicht nur in der Bibliothek des Konservatismus auffindbar… (Aber überraschenderweise nicht Open Access …)

10 „Gefällt mir“

Klage gegen den GBV ist gescheitert.

Quelle: Rechtswegbeschwerde der Förderstiftung konservative Bildung und Forschung erfolglos | Nds. Oberverwaltungsgericht

Zitat:

Die dagegen gerichteten Beschwerden hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts mit Beschlüssen vom heutigen Tage zurückgewiesen und sich in vollem Umfang der Begründung des Verwaltungsgerichts angeschlossen. Da die Stiftung nicht dem Nutzerkreis angehöre, dem der GBV nach seiner Zweckbestimmung dienen solle, könne sie sich nicht darauf berufen, dass die Entscheidung über den Zugang nach Maßgabe des öffentlichen Rechts erfolge.

13 „Gefällt mir“

Konservativen und Anderen wird das Genügen, Rechten nicht. Gerichtsbeschlüsse sind in gewissen Dingen anfechtbar, mir genügt diese Argumentation.

1 „Gefällt mir“

Dass die Klage gescheitert sei, stimmt so pauschal leider auch nicht.

Das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht haben nur beide festgestellt, dass das kein Fall für Verwaltungsgerichte ist. Die wären - vereinfacht ausgedrückt - zuständig gewesen wären, wenn ein Über-/Unterordnungsverhältnis vorgelegen hätte (oder wenn beide Seiten staatlicher Natur gewesen wären). VG und OVG haben aber festgestellt, dass zwischen BdK und VZG ein ganz schnöder Dienstleistungsvertrag bestanden hatte, bei dem beide Seiten gleichberechtigt auftraten und den die VZG gekündigt hat.
Deshalb ist die Klage der BdK vor den Verwaltungsgerichten gescheitert. Eine Klage vor den ordentlichen Gerichten (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht) ist weiterhin möglich (auch wenn ich persönlich sie für wenig erfolgversprechend halte).

Es bleibt also spannend.

2 „Gefällt mir“

Also ich persönlich hab ja kein Bock mehr auf “spannend” in dem Themenbereich :-/

6 „Gefällt mir“

Auch der Eilantrag vor dem Landgericht ist mittlerweile gescheitert: Bibliothek des Konservatismus bleibt draußen – Gericht weist Eilantrag ab (Paywall)

5 „Gefällt mir“

Gibts dann noch ein Gericht, vor das die BdK ziehen kann, oder ist die Sache damit rechtlich erledigt und die “spannend”-Epoche vorbei?

Es ist ja nur ein Eilantrag, das Haupsacheverfahren vor dem Landgericht läuft noch. Im Artikel wird auf Frühjahr für eine Entscheidung hingewiesen und auch dann wäre noch eine Berufung möglich.

Und davor können sie auch noch Rechtsmittel einlegen gegen den Beschluss, mit dem der Eilantrag zurückgewiesen wurde.