Gemeinsamer Bibliotheksverbund will die Bibliothek des Konservatismus ausschließen. Bestände sollen aus dem Verbund entfernt werden

Wenn ich bereits in der Situation bin, auffällige Datenänderungen oder -eingaben, die auf eine Quelle zurückzuführen sind, zu überprüfen, sollte es doch wichtig/nötig/obligatorisch sein, zu überprüfen, welche Institutionen oder auch Personen hinter dieser Bücherei stehen oder finanziell ermöglichen, um bewerten zu können, aus welcher Position heraus mit welcher Zielrichtung die Datenänderungen vorgenommen wurden. In diesem Fall entlarven bereits die verwendeten Begriffe (-gaga) diese Position, aber im Falle der nach wie vor theoretischen oder abstrakten Bücherei mit solch auffälligen Änderungen gäbe es doch Aufschluss über bedauerlichen Einzelfall oder „strukturellem“ Vorsatz.

Es geht nicht um politische Positionen innerhalb des demokratischen Spektrums, sondern solche außerhalb. Dabei ist nicht das einzelne -gaga entscheidend, sondern ein Gesamtbild, wie es die im Thread angesprochenen Untersuchungen feststellen konnten.

Hallo zusammen, gerade ist in o-bib ein Beitrag von mir erschienen, der im zweiten Teil die Vorgänge um die Bibliothek des Konservatismus aufgreift und kommentiert (im ersten Teil geht es um den DNB-Erweiterungsbau und Wolfram Weimer).

Das Bibliothekswesen ist kein geschützter Raum!
Anmerkungen zu zwei kulturpolitisch bedenkenswerten Vorgängen

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Genau so ist es. Und das ist nicht nur die Berichterstattung. Ich habe das Urteil gelesen und der stellvertretende GBV-Verbundleiter hat meinen Teilvortrag zum Thema auf der BiblioCon für zutreffend erklärt.

Die VZG muss sich zwar vorwerfen lassen, den Kündigungsgrund nicht direkt mit der Kündigung mitgeteilt zu haben (das hätte sie gemusst). Das macht die Kündigung aber nicht grundlos oder willkürlich, denn ein legitimer Kündigungsgrund lag vor.

Der stellvertretende Verbundleiter hat allerdings eines betont: Die Zahl von 143 Manipulationen, die in der Berichterstattung immer genannt wird, bezieht sich nur auf Löschungen von Bezügen - und auch nur auf die, die zu einem Stichtag 2025 festgestellt waren, bevor die Kündigung ausgesprochen wurde.
Ob danach noch Löschungen vorgenommen wurden, ist nicht öffentlich bekannt; wie viele andere Manipulationen (bspw. durch hinzugefügte Schlagwörter) vorgenommen wurden, auch nicht.
Die BdK musste selbst vor Gericht einräumen, dass sie nicht sagen kann, wie viele Manipulationen insgesamt vorgenommen wurden.

[Edit: Zitat richtig formatiert, nachdem ich gelernt habe, wie das geht]

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Ups, offenbar gibts dazu doch noch mehr Infos:

@HeidrunW (2026), DOI:10.5282/o-bib/6278:

Bis zum Dezember 2025 war diese Zahl auf 778 unzulässige Löschungen angestiegen. Dies war aber nur einer unter verschiedenen Typen von Verstößen, die im Schriftsatz gegenüber den Gerichten nachgewiesen wurden.

Hier wurde schon vieles geschrieben zu den Personen bzw. Portalen, die sich zum Ausschluss der BdK geäußert haben. Und wie die Hintergründe dieser Personen „gestaltet sind“. Wer noch mehr zum Thema „Meinungsäußerung, Berichtserstattung“ lesen möchte, der/dem sei das Buch „Die Achse der Autokaten“ von Anne Applebaum empfohlen, hier das Kapitel „Der Kampf um die Deutungshoheit“. Das unterstreicht noch einmal mehr, wie genau wir hinschauen müssen, welchen Hintergrund eine meinungsäußernde Person, Einrichtung hat und wie sehr sich die Manipulationsmechanismen ähneln, egal ob länderübergreifend oder regional begrenzter. Es lässt einen einfach nur gruseln.

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