Zusätzliche Jahresgebühr für virtuelle Medien

Hallo in die Runde,

wir haben ein recht großes digitales Angebot, welches inzwischen - da wir keinen Sonder- oder Zusatzetat für digitale Medien / Datenbanken haben - einen nicht unerheblichen Teil unseres Medienetats „auffrisst“ (derzeit knapp 30%). Daher denken wir darüber nach, Jahresbeiträge mit oder ohne Nutzung des virtuellen Angebots oder auch nur für das virtuelle Angebot zu erheben, um die „Wertigkeit“ dieses Angebots zu unterstreichen. Also quasi ein Tarifsystem, bei dem man den Umfang des Paktes wählen kann. Gibt es Bibliotheken, die das bereits anbieten und wenn ja, wie sind die Erfahrungen / Rückmeldungen?

Erinnert mich an das Gebühren System einiger Niederländischer Bibliotheken.

Als Beispiel Amsterdam .

Finde an sich für mich persönlich spricht da nichts dagegen, man müsste vermutlich nur unterscheiden zwischen „Wissensangebote“ (sowas wie Brockhaus Online) und Medien (also z.b. Overdrive) - für Wissensangebote mehr Geld zu verlangen fände ich persönlich schwierig.

Die Stadtbibliothek Frechen vor den Toren Kölns bietet so etwas an: Mitgliedschaft - Stadtbibliothek Frechen . Der Premiumausweis umfasste von Beginn an die DVD und wurde zwischenzeitlich erweitert auf „Spielen, Filmen, Musik-CDs / E-Books/ Streamingdiensten / Bibliothek der Dinge“. Wer nur Offline lesen möchte zahlt für „Bücher, Zeitschriften und Hörbücher“ insgesamt 5 Eur. im Jahr weniger (17.- statt 22.-). Wie heute die Verteilung zwischen Normal und Premium bei den Nutzenden aussieht, müsste man dort erfragen.

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Hallo Frau Graf,

wir haben einen Budget-Anteil von 45% für digitale Angebote (Onleihe, Pressreader, Munzinger) und die Benutzungsgebühren ausschließlich an die Nutzungsart gekoppelt. Es gibt keine Altersgruppen mehr. Gebührenpflichtige Nutzungsarten sind: Nur digital (37%), nur analog (20%), analog und digital „Flatrate“ (33%) , sporadisch (10%), analoge Kinder- und Jugendbibliothek. Die Ausleihe von analogen Kindermedien ist unabhängig vom Alter kostenfrei. Durch die Selbsteinstufung der Nutzer bei den Gebührenmodellen können wir besser einschätzen, wie sich das Verhältnis von analoger zu digitaler Nutzung entwickelt. Da gibt es im Digitalen einen statistischen Blindflug der Datensparsamkeit. Die „sporadischen“ Leser sind ausschließlich Nutzer analoger Angebote, also ist der Analog-Only-Anteil bei den gebührenpflichtigen Nutzern 30%. Zwar werden auch Kindermedien der Onleihe digital genutzt, doch sind sie bei uns statistisch zu vernachlässigen. Würde man die gebührenfreie analoge Nutzung der Kindermedien zusätzlich berücksichtigen, käme man auf einen Analog-Only-Anteil der Nutzer von 75%. Stark vereinfacht gesagt: Analog = Kinder, Digital = Erwachsene. So gesehen wäre der digitale Budget-Anteil von 45% zu hoch, doch erzielen wir Nutzer-Reichweite bei (älteren) Erwachsenen überwiegend mit Digitalangeboten. Medien-Umsatz und Nutzerreichweite konkurrieren. Wir priorisieren Reichweite. Übrigens haben wir bei der Umstellung auf dieses Gebührenmodell, das an eine deutliche Gebührenerhöhung gekoppelt war, „netto“ keine Nutzer verloren sondern eher gewonnen. Doch gab es starke Abwanderungen und Zuwanderungen, da wir in der Entscheidung für den größeren Digitalanteil Abstriche im Bereich der analogen Medien machen mussten.

Viele Grüße
Detlev Hoffmeier, Gemeindebücherei Grenzach-Wyhlen

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Hallo zusammen,

danke für die Schilderungen.

Ich möchte einen verfassungsrechtlichen und einen bibliothekspolitischen Einwand einbringen.
Die Bibliothekswelt stützt ihre Existenz im Kern auf Art. 5 Abs. 1 GG — auch neuere Papiere. Sobald wir Zugangsklassen einführen, wird die Argumentation widersprüchlich. Premium gegen Standard heißt: Wer zahlt, erreicht mehr Quellen. Das ist mit unserer eigenen Selbstbeschreibung nicht in Übereinstimmung zu bringen.

Dazu kommt eine fachliche Pointe, die wir uns selbst lange erarbeitet haben. Die Gleichstellung von digitalem und analogem Buch ist seit über einem Jahrzehnt ein zentrales bibliothekspolitisches Anliegen — gegen restriktive Lizenzpolitik der Verlage, im e-Lending-Streit, in den Forderungen nach weitergehenden Klärungen für den „Verleih“ digitaler Inhalte. Wenn wir selbst Tarife einführen, die das Digitale gegen Aufpreis stellen, kassieren wir genau die Position, die wir gegenüber den Verlagen vertreten haben. Es ist schwer glaubhaft, gleichzeitig "Digital ist gleichwertig” und "Digital kostet extra” zu sagen.

Mein Eindruck deshalb: Wer Art. 5 GG als verfassungsrechtliche Grundlage ernst nimmt, kann einzelne Medien- oder Zugangsformen nicht ausschließen. Gebührenfreiheit wäre der konsequente Standard. Wo das politisch nicht durchsetzbar ist, müsste die Gebühr für alle Zugangsformen gleich sein und sozialstaatlich abgefedert werden — Kinder, Jugendliche, Sozialleistungsempfänger*innen, Familienkarten kostenfrei.

Paketwahl-Tarife gehen in eine andere Richtung. Sie behandeln Bibliotheksnutzung wie ein Streaming-Abo. Das ist finanziell rational, kostet aber den verfassungsrechtlichen Begründungskern.

Viele Grüße

Peter Jobmann

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Hallo @ElisabethGraf . Man bräuchte noch ein paar mehr Infos. Mir ist zumindest keine Bibliothek in Bayern bekannt, die ausschließlich eine Art „Bandgebühr“ für Virtuelle Medien erhebt. Teilweise gibt es noch Gebühren für Tonies oder DVDs. In der Regionalbibliothek in Weiden gab es verschiedene Ausweise wie Premium, Standard etc. mit versch. Nutzungeinschränlungen, davon wurde aber meines Wissens nach wieder Abstand genommen. Die Frage ist schon, wie hoch sollte die neue Gebühr sein? Und rechnet sich diese dann anschließend wirklich oder ist der Verwaltungsaufwand nicht höher? Wie sehen denn die Nutzungszahlen für diesen Bereich aus? Liegen diese bei rund 30% (sehr gut), 10% oder deutlich unter 10%? Wie intensiv werden diese Angebote beworben? Würdest du auch Gebühren für Romane einführen, wenn die Nutzung derer steigt und gleichzeitig die Preise für den Einkauf? Werden seitens der Bibliothek digitale Angebote gleichwertig betrachtet? Warum müssen sich diese anders rechtfertigen bei der Finanzierung? Sind digitale Medien teil einer Bibliotheksstrategie/ eines Bibliothekskonzeptes oder nicht? Könnten unrentable digitale Angebote auch gekündigt werden (E-Learning)? Wie hoch ist denn die Gebühr für den Jahresausweis grundsätzlich? Können Kinder und Jugendliche das digitale Angebot zukünftig kostenfrei nutzen? Ich verstehe den Gedanken, eine Refinanzierung anzustreben. Konkurrieren können die Angebot der Bibliotheken nicht mit den Big Playern. Außerdem ist nicht bekannt, ob alle Möglichkeiten, das digitale Angebot zu bewerben schon ausgeschöpft wurden, um die Nutzung und Bekanntheit zu steigern. Viele Grüße!

Hallo Herr Jobmann,

ich finde es ok, wenn der dbv das fordert. Ich finde es auch ok, wenn Sie von Bibliotheksleite(innen) erwarten, dass diese zu den Fahnen greifen und der Haushaltsstrukturkommission, dem Gemeinderat und der Finanzaufsicht erklären, dass deren Handeln verfassungswidrig sei, weshalb Bibliothekare sich den geforderten Maßnahmen zu widersetzen haben. Ich sehe das nicht so, antworte Ihnen hier aber, um auf einen blinden Fleck aufmerksam zu machen, der mir unter den Ihnen so wichtigen Kriterien der strukturellen Macht wichtig ist, der aber nicht zur Sprache kommt. Es ist die bibliothekarische Datenblindheit bei Online-Diensten:

Aufgrund des Gebotes der Datensparsamkeit kann keine belastbare Erfolgskontrolle von digitalen Angeboten erfolgen. Bibliotheken geben sehr viel Geld dafür aus, wissen aber nicht belastbar, ob es gut investiert ist. Fast immer wenn ich mit Kolleginnen spreche, ist von „Umsatz“ die Rede, nicht vom Verhältnis von Umsatz zu Reichweite. Über die Downloader wissen wir wenig. Im Vergleich zur analogen Ausleihe spielen wir bei digitalen Angeboten mit dem Rücken zum Publikum. Aus irgendeinem Grund ist aber das Budget begrenzt und ich weiß nicht, ob ein Datenpaket für 2000 Euro besser investiert ist als analoges Alternativangebot. Opportunitätskosten können nicht realistisch eingeschätzt werden.

Im Gegensatz dazu wissen die Datenprovider sehr viel mehr als die Bibliotheken, was ihnen eine Machtposition gibt, die vor dem Hintergrund der vertikalen und horizontalen Integration von Dienstleistungen dezentrale und autonom agierende Bibliotheken obsolet macht. Im Prinzip brauchen wir nicht 3.000 Onleihen. Eine reicht.

Wenn sie unterschiedliche Nutzungspakete mit „verfassungswidrigen“ Gebühren von 1, 2 und 3 Cent belegten, bekommen sie über Bande wenigstens einen kleinen Teil jener Nutzungsinformationen, über die Dienstleister mit fortgeschrittener vertikaler und horizontaler Integration der Daten und Prozesse im Übermaß verfügen. Denn durch die Wahl des Pakets gibt der Nutzer eine belastbare Selbstauskunft über seine Nutzung. Das unterscheidet Einnahmen von Statistiken: Geld wird konservativ gezählt. Es wird zuletzt gezählt vom Sachbearbeiter der Kasse und nicht von opportunistischen Akteuren, die alles zählen, was eine Nummer hat.

Viele Grüße

Detlev Hoffmeier