Wir haben neue Software auf unseren öffentlichen PCs und könnten ab sofort auf die Bildschirme der Nutzenden zugreifen.
Ich habe jetzt das Gefühl, dass wir diese Möglichkeit eindeutig den Nutzenden mitteilen sollten/ müssen, konnte jedoch bei einer Internetrecherche nur Hinweise zu Videoüberwachung finden. (Ich würde sowas jedenfalls gerne vorher wissen.)
Haben andere Bibliotheken auch solch ein System und wie kommuniziert ihr dies euren Nutzenden, wenn ihr es tut?
Rechtlich kenne ich mich da nicht aus, aber:
An sich fände ich es schwierig wenn man sich unbemerkt auf die PCs schalten kann - die IT kann das ja in den meisten fällen auf unsere Arbeitsrechner auch, aber da kommt irgendeinen Meldung, teilweise sogar eine Aufforderung das man diesem zustimmen muss. Das sollte meiner Meinung nach auch in so einem Fall passieren.
Die Nutzenden haben ja auch ein Recht auf Datenschutz und Privatssphäre.
PS: Dieses Kommentar hab ich geschrieben, bevor ich wusste das es um Sitekiosk geht, wo diese Art von zuschalten, ja ziemlich normal ist und zum Vorteil des Programm gehört.
Auha. Da begibt man sich rechtlich auf ein sehr unsicheres Terrain:
Es handelt sich m.E. ziemlich sicher um einen unzulässigen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis. Ein Solcher Eingriff ist nach meiner Meinung streng verboten. Technisch notwendig dürfte diese Möglichkeit keinesfalls sein. Allenfalls ist Filtertechnik anwendbar, ein Aufschalten auf den Bildschirm darf nach u. g. Gesetz sicherlich nicht erfolgen! Die technische Möglichkeit ist nach meinem Dafürhalten sofort zu beseitigen - eine bloße generelle Information der Leser ist da fast sicher nicht zulässig. Vorstellen kann ich mir ggf. eine Aufschaltung nach fallbezogener Information bevor ein Einblick z. B. aufgrund technischer Probleme erfolgt - und auch da wäre zusätzlich eine aktive Genehmigung durch den Nutzenden nötig! Ein Einblick auf den angezeigten Inhalt aufgrund inhaltlicher „Verdachtsmomente“ etc. ist keinesfalls erlaubt!
§ 3 TDDDGVertraulichkeit der Kommunikation – Fernmeldegeheimnis
Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche.
Zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses sind verpflichtet
Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten sowie natürliche und juristische Personen, die an der Erbringung solcher Dienste mitwirken,
Anbieter von ganz oder teilweise geschäftsmäßig angebotenen Telekommunikationsdiensten sowie natürliche und juristische Personen, die an der Erbringung solcher Dienste mitwirken,
Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und
Betreiber von Telekommunikationsanlagen, mit denen geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbracht werden.
Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach dem Ende der Tätigkeit fort, durch die sie begründet worden ist.
Den nach Absatz 2 Satz 1 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die Erbringung der Telekommunikationsdienste oder für den Betrieb ihrer Telekommunikationsnetze oder ihrer Telekommunikationsanlagen einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder von den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen. Sie dürfen Kenntnisse über Tatsachen, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, nur für den in Satz 1 genannten Zweck verwenden. Eine Verwendung dieser Kenntnisse für andere Zwecke, insbesondere die Weitergabe an andere, ist nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht und sich dabei ausdrücklich auf Telekommunikationsvorgänge bezieht. 4Die Anzeigepflicht nach § 138 des Strafgesetzbuches hat Vorrang.
Fazit: Möglichkeit abschaffen oder Vorgehensweise komplett ändern!
Also abschalten oder abschaffen kann man das glaub ich ziemlich sicher nicht, es ist halt doch Sitekiosk, und damit genau wie jeder Arbeitsrechner ein PC der von Admins quasi betreut wird - von daher ist die Möglichkeit immer da, und macht ja auch Sinn, dann kann man die Verwaltungen und Reperaturen auch durchführen ohne direkt da zu sein.
Unsere IT nutzt das ebenfalls und die kommen nicht jedes mal in die Bibliothek nur weil einer unserer Nutzenden PCs nicht funktioniert (genauswenig wenn einer von unseren Arbeits-PCs nicht funktioniert) - deshalb gibt es ja diese Möglichkeit mit dem draufschalten.
Wir haben das auch nie an unsere Nutzende kommuniziert, aber bei uns schaltet sich während der Öffnungszeiten auch niemand auf die PCs, außer es ist angekündigt, dann leg ich einen Zettel hin, dass der PC gerade von der IT genutzt wird.
Kurzum: ich würde die Möglichkeit nur zur Reperatur und Wartung nutzen, und damit ist es für die Nutzenden auch nicht relevant und muss nicht kommuniziert werden.
Sehr interessante Reaktionen bisher, danke. Wie wir und die IT das am Ende handhaben, da wir die Software nicht wechseln können, müssen wir offenbar noch diskutieren.
Also ich kenne einige Bibliotheken mit Sitekiosk, würde ja fast behaupten das ist der Standard und wie viele von denen kommunizieren das ein eventuelles draufschalten durch IT/Admin möglich ist? Wäre mir komplett neu.
Es gibt einen großen Unterschied, ob die IT sich auf Dienstrechner oder auf Rechner von Lesern aufschalten kann, ohne, dass diese es bemerken.
Und ich bleibe schlicht dabei: Letzteres ist völlig unzulässig. und ich wollte nicht in der Haut des Angestellten stecken, der im Zweifel dafür verantwortlich ist, wenn jemand sich unkontrolliert auf PRIVATE Surfinhalte von Kunden aufschaltet. Ich denke, das oben zitierte Gesetz ist da völlig eindeutig.
Und ich drücke es mal so aus: Wüsste ich als Kunde, der dort bspw. Bewerbungen schreibt, private Briefe verfasst oder auch seinen Kontoauszug druckt, dass jederzeit ohne meine Kenntnis jemand aus der Stadtverwaltung oder auch der Bibliothek meinen Bildschirminhalt anschauen kann, wäre ich persönlich das letzte Mal in der betreffenden Bibliothek gewesen.
Von daher haben die bisher sitekiosk einsetzenden Bibs es vielleicht richtig gemacht, es dem Leser erst gar nicht zu „verraten“…
Und wie gesagt: Sobald da eine Warnung direkt vorher kommt, die ich aktiv bestätigen müsste, wäre das ok.
Ich würde behaupten eine Warnung würde suggerieren das wir uns auf die Rechner von Nutzenden schalten weil uns danach ist. Aber gut. Kann ja jede Bib selber entscheiden, ich werd da jetzt keine Warnung hinbasteln - von daher finde ich das auch vollkommen ok wenn Diepholz das auch nicht macht.
Genau für solche Fälle gibt es doch Datenschutzbeauftragte. Was spricht dagegen, dort nachzufragen? Ich wäre bei diesem Thema definitiv lieber auf der sicheren Seite.
Wir sind gerne mit ein paar Praxisbeispielen vorbereitet, wenn wir etwas an unseren Träger rantragen. Deswegen: Danke für die geteilten Meinungen und Hinweise! Wir werden das Gespräch mit unserem Datenschutzbeauftragten suchen.
Wir haben inzwischen Antwort von unserem externen Datenschutzbeauftragten bekommen. Falls jemand auch mit diesem Thema konfrontiert wird, hier der relevante Auszug seiner Antwort:
"Die Einsichtnahme in diese Daten stellt einen Verstoß gegen die Grundsätze der Datenverarbeitung aus Art. 5 DSGVO dar, insbesondere gegen die Grundsätze der Transparenz und Vertraulichkeit.
Sie sollten daher idealerweise versuchen, sofern Sie diesen Zugriff nicht benötigen, mit dem Hersteller / Dienstleister Kontakt aufzunehmen, um den Zugriff technisch auszuschließen. [Ist in unserem Fall nicht möglich.]
Lässt sich dieses nicht umsetzen, empfehle ich Ihnen alle Mitarbeitenden per Anweisung zu verpflichten, diese Möglichkeit nicht zu nutzen. Die Einsichtnahme in die Nutzung der PCs von Kunden der Mediothek durch Mitarbeitende der Mediothek würde nach meinem Verständnis regelmäßig einen Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht darstellen."