Stellenabbau durch Reduzierung der Öffnungszeiten

Anbei ein mahnendes Beispiel eines sozialverträglichen Stellenabbaus im Zuge einer Reduzierung der Öffnungszeiten.

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Aufgrund der allgemein sehr schlecht aussehenden Gewerbesteuereinnahmen, der exorbitanten Schulden von Kommunen, Ländern und dem Bund sowie Sozialleistungen, die einen Stand erreicht haben, der alles erdrückt, werden sich viele Bibliotheken noch wundern. Man merkt schon jetzt wohin die Reise geht. Über die seit Jahrzehnten dafür verantwortlichen Parteien möchte ich mich hier an dieser Stelle aus Gründen nicht äußern. Herzlichen Dank an alle Verantwortlichen :smiling_face_with_three_hearts:

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Tja, ich sag nur: “freiwillig kulturelle Aufgabe”. Viel Blablabla wie wichtig Bildung und Lesen ist - und immer wenn’s dann was kostet interessiert sich keiner für das Geschwätz von gestern. In unserem Land hat es ja noch nicht einmal für ein Bibliotheksgesetz gelangt das diesen Namen wirklich verdient - stattdessen haben wir Empfehlungen mit hätte, könnte, eventuell, wenn möglich …

Vor 30 Jahren stand meine Bücherei schon einmal, im Rahmen eines Trägerwechsels, vor dem Aus. Nur soviel: Die Rettung kam nicht von alleine. Also kein neues Phänomen.

Ich kann nur empfehlen: Kommt raus aus eurer “Heile-Welt-Nische”, ab sofort beginnen die Verteilkämpfe und wer sich da nicht vehement wehrt hat schon verloren.

Traurig, aber so isses - hätte mir auch gewünscht die Früchte meiner erfolgreichen Arbeit noch bis zur Rente ernten zu können - bin zwar Optimist, aber das wird nichts werden.

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Danke für die wichtigen Worte! Das ist immer wieder unfassbar zu lessen. Haben Sie zu den Vorgängen von vor 30 Jahren weitere Details? Die interessieren mich.

Dass das kein neues Problem ist, logisch. Dass die politischen Gegebenheiten dafür verantwortlich sind, klar.

Es läuft auf eine Sache hinaus: öffentliche Sichtbarkeit. Hierfür versuche ich meinen Teil dazu beizutragen.

Allen weiterhin viel Erfolg, Kraft und Durchhaltevermögen.

Wen es interessiert kann mich gerne dienstlich anrufen oder anmailen - 06252-69630 oder k.koob@stadt.heppenheim.de

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Bibliotheken lassen sich begründen und rücken mit den richtigen Argumenten meiner Meinung nach von den Kann-Aufgaben weg. Sage ich immer wieder, auch bei ver.di schon Thema gewesen. Wir haben ja internationale und europäische Rechte die den Zugang zu Informationen und Bildung garantieren. Auf diese kann man sich beziehen, wie dies auch schon in zahlreichen rechtlichen Regelungen europaweit geschehen ist. Und ja, es werden nicht gerade üppige Zeiten auf uns zukommen. Wir sollten als Bibliothekswelt gut aufgestellt sein, gerade auch argumentativ. Und ja, öffentliche Sichtbarkeit ist sehr wichtig.

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Bei den ganzen Sonntagsreden habe ich schon lange das Gefühl, dass bei der Bildung die Schere zwischen Beschwörung der Bedeutung und tatsächlichem Handeln besonders weit aufgeht. Noch weiter als bei Rente, Altenpflege Gesundheitsversorgung usw.

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Die Stuttgarter Stadtbibliothek spart durch die Reduzierung der Öffnungszeiten und die damit einhergehende Streichung von zwei FaMI-Stellen 154.800 Euro ein.

Ja.

Jein.

Das ist das Problem: Politisch lässt sich super argumentieren, dass Bibliotheken die notwendige Schlussfolgerung aus internationalen, europäischen und auch nationalen Rechten sind (auf Bundes- wie auf Landesebene).
Daraus folgt aber noch kein rechtlich durchsetzbarer Anspruch gegen den Staat, auch wirklich Bibliotheken einzurichten. Aktuell sieht noch kein Landesgesetz Biblitoheken als Pflichtaufgabe an und ich wäre überrascht (und überaus begeistert!), wenn sich das in den nächsten Jahren ändern sollte.

Das Recht auf Bildung ist eben leider kein Recht auf bestmögliche Bildung. Der Staat muss Schulen unterhalten, er muss sie nicht hervorragend ausstatten. Er muss Universitäten unterhalten, er muss nicht allen einen Studienplatz anbieten, die gerne einen möchten. Er muss Bibliotheken unterhalten (da bin ich schon nicht ganz sicher), er muss aber nicht garantieren, dass in jedem Dorf eine betrieben wird, oder dass die so gut budgetiert ist, wie sie gerne wäre.

Verteilungskampf ist das richtige Wort und völkerrechtliche Verträge sind vor allem politische Argumente, weniger juristische.

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Die aktuelle HH-Lage ist bei vielen Kommunen leider so, dass man auf Geldsuche gehen muss. Dann werden naturgemäß alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Aktuell prüft auch Gmünd Personalabbau durch Videoeinsatz (Die Kameras machen dann die Leseförderung, Artikel hinter der Paywall) und viele, viele weitere Kommunen. Das wird ganz bitter.

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Jein. die UN Verträge sind nicht einklagbar, die Verträge im Council of Europe sind es. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte kann diese durchsetzen. Netterweise. Und als (noch) drittgrößte Volkswirtschaft dürften die Argumente dagegen seitens der Regierung dünn sein.

3 Bearbeitungen… Das hätte mich jetzt interessiert! Verdammt, zu langsam.

Wiederum Jein.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kann Strafen verhängen bei Verletzung individueller Rechte, die sich aus Europaratsverträgen (Council of Europe) ergeben. Ob das eine effektive Durchsetzung ist, oder man dann halt die Strafe zahlt ohne was am System zu ändern, ist eine politische Entscheidung. Deutschland stellt meistens, aber auch nicht immer, den rechtmäßigen Zustand her.

Aber das Hauptproblem meines vorigen Posts bleibt bestehen: Es gibt kein individuelles Recht auf eine gut ausgestattete, gut erreichbare ÖB. Es gibt ein Recht auf Bildung, aber wie das ausgestaltet wird (und „wie viel Bildung genug ist“), ist nicht detailliert festgeschrieben. Der Gesetzgeber hat hier - wie bei den meisten Leistungs- und Teilhabegrundrechten - einen weitreichenden Einschätzungsspielraum. Erst wenn das Gericht feststellt, dass das legislative Handeln wirklich überhaupt nicht mit dem Grundrecht in Einklang zu bringen ist, stellt es eine Verletzung fest.

Damit soll verhindert werden, dass Verfassungs- und Menschenrechtsgerichte zum „Ersatzgesetzgeber“ werden: Wenn sie jede gesetzgeberische Ausgestaltung des Grundrechts korrigieren könnten, hätte ja das Gericht in der Hand, wie das Grundrecht ausgestaltet wird. Das wäre aber ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung und auch relativ undemokratisch (weil Richter*innen nur sehr indirekt demokratisch legitimiert sind). Daher dürfen sie nur eine Kontrollfunktion wahrnehmen und schreiten nur ein, wenn die Umsetzung des Grundrechts eklatant unzureichend ist.

Würde ein Bundesland beschließen, überhaupt keine Bibliotheken mehr zu betreiben, wäre das vermutlich eine solche Grundrechtsverletzung. Aber Details der Versorgung (Ausgangsfrage waren die Öffnungszeiten der Stadtbibliothek Stuttgart) können nach meiner juristischen Auffassung nicht als Grundrechtsverletzung gewertet werden.

(Da ich nicht sicher bin, wie meine Posts gelesen werden: In der Sache bin ich natürlich völlig dabei, dass Bibliotheken gut ausgestattet werden sollten. Meines Erachtens ist es politisch fahrlässig, an der Bildung zu sparen - egal ob Schulen oder Bibliotheken. Meine Ausführungen beziehen sich daher nur darauf, wie Grundrechtsschutz funktioniert, nicht ob das Ergebnis dieses Systems wünschenswert ist.)

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Ergänzung zu meinem vorigen Post:
Da stimme ich natürlich zu. Das ist aber wiederum ein politisches Argument, kein juristisches.

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Aber ist nicht ausschlaggebend für eine Menschenrechtsverletzung, ob eine strukturelle Benachteiligung besteht, die der Staat beheben kann? Meines Erachtens ist die nachweisliche Abhängigkeit von finanziellen Mitteln im Zugang zu Bildung hier schon auch eine starke Begründung dieser Benachteiligung. Eine Auswertung zu marginalisierten Gruppen würde dies sicher so bestätigen, oder hat es eventuell schon. Leider kenne ich nicht alle Studien. Als Lebenslanges Lernen deklariert kann Bildung keine Grenze haben. Bezieht man sich lediglich auf die Grundbildung ist alleine die Alphabetisierung oder eben fehlende als Mangel an staatlicher Umsetzung des Rechts auf Bildung zu sehen. Die fehlenden Fähigkeiten von sinnentnehmendem Lesen bei Grundschüler:innen auch hierin zu verorten. Spannende Ansichten, vielen Dank für die rege Diskussion! Falls es andere nervt auch gerne direkt oder gleich in der Ausarbeitung eines angestrebten Verfahrens :wink: .

Lieber Philipp_Maass,

bevor man Schlagworte wie „Personalabbau durch Videoeinsatz“ oder „Die Kameras machen dann die Leseförderung“ verbreitet, lohnt sich vielleicht ein Blick in den Artikel, auf den man sich bezieht.

Dort steht nämlich gerade nicht, dass die Stadtbibliothek künftig mit dem Einsatz von Kameras betrieben werden soll. Die Überlegungen zum verstärkten Einsatz von Videoüberwachung beziehen sich auf die Aufsicht im Gmünder Museum. Bei der Stadtbibliothek geht es im Artikel um die Frage, ob veränderte Öffnungszeiten überhaupt nennenswerte Einsparungen bringen würden – und die Verwaltung bewertet dieses Potenzial ausdrücklich als gering.

Ebenso steht dort, dass ein Großteil der Arbeit einer Bibliothek unabhängig von den Öffnungszeiten stattfindet: Leseförderung, Medienbearbeitung, Veranstaltungen, Kooperationen mit Schulen und Kindergärten, Bildungsangebote und Beratung. All das kann keine Kamera übernehmen – und niemand behauptet das.

Gerade deshalb halte ich die zugespitzte Behauptung, „die Kameras machen dann die Leseförderung“, für wenig hilfreich. Sie erzeugt Empörung über ein Szenario, das weder im Artikel beschrieben wird noch zur Diskussion steht.

Über die schwierige Haushaltslage und die Folgen möglicher Einsparungen können und sollten wir gerne diskutieren. Die Grundlage dafür sollten aber die tatsächlichen Inhalte des Artikels sein – und nicht Zuspitzungen, die dort gar nicht vorkommen.

Daniela Geiger (Leiterin Stadtbibliothek Schwäbisch Gmünd)

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Danke fürs Update, Ihre Arbeit und viel Kraft weiterhin!

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Hallo Frau Geiger,

Danke für Ihre Innensicht. Das eine Schlagwort stammt aus der Überschrift im Artikel und das zweite, von mir überspitzt formulierte Schlagwort lässt sich daraus ableiten. Artikel ist ja hinter der Paywall—das schrieb ich auch…Ich bin nicht gegen Sie. Wenn aber „Personalabbau durch Videoeinsatz“ im Artikel steht, ist zu vermuten, dass es an anderer Stelle zu Einsparungen kommen muss. Auch ich diskutiere gerne mit Ihnen über Einsparungen und Pläne dazu. Beste Grüße Philipp Maaß

Es empfiehlt sich Artikel nicht nur basierend auf der Headline zu verbreiten. Ein ganz kurzes Snippet um die aktuelle Diskussion zu klären.

Kernfragen sind: Lässt sich in Museen durch Videoüberwachung Aufsichtspersonal einsparen? Und spart es Geld, die Öffnungszeiten in der Stadtbibliothek zu reduzieren?

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Sparen, Sparen, Sparen…