Ich habe eine Frage an diejenigen, die derzeit in der Haushaltssperre sind. Konntet Ihr weiterhin euren Bestand über Standing Order aufbauen? Was waren eure Begründungen gegenüber der Verwaltung?
Langenfeld ist zwar noch nicht in der Haushaltssperre, ich möchte dennoch schon einmal einen Plan aufstellen, wir wir im Fall der Fälle weiterhin einen guten Service für unsere Nutzerschaft anbieten können. Ich freue mich über jede Antwort! =)
wir befinden uns bereits seit mehreren Jahren immer mal wieder in der Haushaltssperre. Der Bestandsaufbau über Standing Order war und ist dabei immer möglich gewesen. Gegenüber der Verwaltung haben wir darauf verwiesen, dass es sich um vertraglich verpflichtende Leistungen handelt, was stets funktioniert hat. Die genauen Konditionen der Standing Order (und Abonnements) mussten wir dabei (glücklicherweise) nie ausführlich darlegen. Zudem haben wir, sobald verwaltungsintern klar war, dass eine Haushaltssperre im Folgejahr droht, kurz vor Jahresende noch kleinere Standing Order abgeschlossen um ein Minimum an Medienversorgung aufrechterhalten zu können. Dabei haben wir darauf geachtet, dass nicht mehr als 2/3 unseres normalen Etats über Standing Order verplant sind. Bisher hatten wir damit keine Probleme in der Verwaltung.
Gegenüber unserer Nutzerschaft haben wir zudem offen kommuniziert, warum wir in Zeiten der Haushaltssperre gewisse Abstriche machen müssen, was allgemein auf großes Verständnis gestoßen ist. Zudem hat die sehr offene Kommunikation dazu geführt, dass wir vermehrt aktuelle Medien von unserer Nutzerschaft gespendet bekommen haben.
So haben wir es letztlich bisher geschafft, dass weder die Zahl der Nutzende, noch die Ausleihzahlen nennenswert schlechter geworden sind.
Ich kann die vorherige Antwort bestätigen. Bei uns konnten die standing orders während diverser Haushaltssperren immer weitergeführt werden. Darum haben wir sie. Wir argumentieren ebenfalls damit, dass wir uns vertraglich verpflichtet haben.
In Hessen gilt die Hessische Gemeindeordnung und hier §107 für solche Fälle, der besagt, dass wenn die Entwicklung der Erträge, Einzahlungen, Aufwendungen oder Auszahlungen es erfordert, der Gemeindevorstand die Freigabe beschränken kann. Betroffen sind dann oft freiwillige Leistungen oder nicht zwingend erforderliche Sach- und Investitionsausgaben. Und gerade diese Sachausgaben sind eben unsere Medienetats. Mit Absatz 1 aus §99 HGO lässt sich aber eine Ausnahme ableiten, dass wir „(…) nur die finanziellen Leistungen erbringen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Finanzhaushalts fortsetzen, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren.“
Dieser Absatz hilft uns immer bei der Begründung, da die Standing Order oder auch Fortsetzungen vertragliche Leistungen sind. Damit sind sie bisher auch aus den Haushaltssperren ausgenommen worden.
Ich kenne aus Berlin die Lösung, dass die Mittel für Standing Order-Pakete bereits frühzeitig gebunden werden (auch durch die Beauftragung der Standing Order, bzw. den Vertragsschluss), und somit vor der Haushaltssperre sicher sind - die Sperren betreffen dann nämlich nur die noch nicht verausgabten Mittel, während die gebundenen weiterhin ausgegeben werden können.