Schreiben der MPLC "Gesetzliche vorgaben zur Nutzung von Bildschirmflächen in Bibliotheken"

Liebe Kolleg:innen,

bei uns flatterte heute ein Schreiben der MPLC herein, die uns eine Jahreslizenz zur Nutzung von Filmlizenzen für öffentliche Vorführungen andient…

Die Möglichkeit, anzugeben dass wir gar nichts nutzen gibt es bei der Antwort nicht, Recherchen im www haben ergeben, dass sie es auch bei anderen Einrichtungen versuchen.

Meine Frage wäre, ob Sie diese Schreiben auch haben, und wie Sie reagieren. Ich werde, denke ich, so antworten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrem Schreiben vom XX.XX.2026 teilen wir Ihnen ohne Anerkenntnis einer rechtlichen Verpflichtung mit, dass in unserem Haus keine (Spiel-) Filme aus dem Repertoire der MPLC GmbH öffentlich vorgeführt werden. Wir werden daher keine Lizenz erwerben oder abschliessen."

Viele Grüße,

Volker Fritz, STB Saarbrücken

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Wir haben dieses Schreiben auch erhalten. Ich habe es nach Ihrem Post wieder aus dem Papierkorb gefischt … Hm. Bin jetzt auch unschlüssig, ob ich reagieren muss, oder das Schreiben einfach ignorieren kann. Wir haben hier noch nie Filme vorgeführt.

Hallo,

wir haben dieses Schreiben auch erhalten. Da wir eine reguläre MPLC-Lizenz für Filmvorführungen haben, war ich auch etwas verwirrt.

Telefonisch war dort Niemand zu erreichen, also habe ich eine Mail geschrieben, dass wir für die Filmvorführungen, die nicht in der Bücherei selber stattfinden, eine Lizenz haben, aber in der Bücherei über keine Bildschirme verfügen auf denen Film- oder TV-Inhalte wiedergegeben werden.

Bin mal auf die Antwort gespannt.

Grüße

Monika Silberer

Hallo zusammen,
auch wir haben das Schreiben erhalten und meine Antwortmail war inhaltlich ähnlich. Besonders betont habe auch ich die komplett fehlende Grundlage für ein solch doch recht deutliche Forderung. Ist schon dreist und wird bestimmt Kolleg*innen verunsichern.

Viele Grüße
Christina Thormann, Stadtbibliothek Sigmaringen

Hallo in die Runde.

Wie es scheint wurde ein Rundschreiben verschickt. :wink:

Wir hatten dieses Schreiben auch in der Post und waren sehr verwundert, da wir eine reguläre MPLC-Lizenz haben. Meine Kollegin hat sich per Mail dort gemeldet und es hat sich herausgestellt, dass unsere Adresse dort noch nicht aktualisiert worden ist.

Oder es ist einfach ein Schuss ins Blaue, mal sehen ob sich „schwarze“ Schafe melden?!?!?

Viele Grüße

Hallo Volker,

auch bei uns ist dieses Schreiben heute eingetroffen, war anscheinend eine Massendrucksache :slight_smile: . Ich habe es der Ablage P zugeführt.

Schöne Grüße

Uwe

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Wir haben dieses Schreiben auch erhalten. Ich dachte eigentlich das ich mich wohl vor 2 wochen irgendwo registriert habe, weil ich nach Filmvorführ-Lizenzen gesucht habe und einige Anbieter kontaktiert hatte - aber konnte mich heute nicht damit beschäftigen.

Dank dieses Posts fühle ich mich bestätigt, dass ein weg schmeißen dieses Briefes nicht falsch war.

Werte ÖBs, das Schreiben von MPLC sollte nicht beantwortet, sondern ignoriert werden. Für die darin enthaltenen Fragen existiert nämlich keine rechtliche Grundlage. Es entspricht zwar den Regelungen im Urheberrechtsgesetz (§ 52 Abs. 3 UrhG), dass die öffentliche Vorführung von Filmen eine Zustimmung des Rechtsinhabers und eine Vergütung erfordert. Aber solange solch ein Vorgang nicht stattfindet, muß eine ÖB auch nichts tun. Eine Meldung an die MPLC über vorhandene Bildschirmflächen ist rechtlich nirgendwo geregelt, sondern wäre freiwillig.

Deshalb empfehle ich, das Schreiben in den Papiermüll zu entsorgen.

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Hallo,

auch bei mir ist das im Papierkorb gelandet :sweat_smile:

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Weil der Streaming-Dienstleister Filmfriend deswegen auch viele Anfragen bekommen hat, hat die Juristen-Abteilung von Filmfriend ein Rundschreiben an die Bibliotheken geschickt, die Filmfriend nutzen. Und die Quintessenz des Schreibens ist ganz einfach (wie schon vorher geschrieben): Ab in den Papierkorb :slightly_smiling_face:

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Auch wir haben das Schreiben erhalten, genau so wie unsere städtischen Schulen. Es ist überall im Papierkorb gelandet :slight_smile:

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Hallo zusammen,

heute wurde ich telefonisch von MPLC angemahnt, doch dringend auf das mehrfache Schreiben zu antworten. Das habe ich abgelehnt. Daraufhin wollte man sich an meine Vorgesetzten/Stadtverwaltung wenden. Jetzt bin ich mal gespannt. Viele Grüße Franzis Steinhauer

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Was sind das bitte für wilde Zustände? Wer mahnt bitte noch telefonisch ab? Irre! Viel Kraft.

Ablage P und leere Drohungen ignorieren ist meine Meinung @FSteinhauer

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Bei uns hat gestern anscheinend auch jemand mit Münchner Nummer versucht, anzurufen.

Ich habe jetzt eine E-Mail mit dem Text aus der ersten Nachricht geschrieben.

Inverssuche mit der Telefonnummer ergab folgende Info:

Bei Fragen zur öffentlichen Vorführung von Filmen oder Serien steht wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach per Telefon 08926200730 oder E-Mail an de@mplc.com .

Hallo zusammen,

wir haben ebenfalls einen solchen Brief erhalten und ich habe auch die Informationen von filmfriend bekommen. Dort buchen wir die Lizenzen (der dort angebotenen Filme), sofern wir überhaupt Filme vorführen.

4 Wochen später wurde ich zusätzlich von der Firma angerufen weil ich mich noch nicht auf den Brief gemeldet hatte. Ich habe der Dame erklärt was ich von dem Schreiben halte und dass es nicht in Ordnung ist es so zu formulieren als wäre es Pflicht die Bildschirmplätze zu melden und mit den Konsequenzen des Urheberrechts zu drohen.

Es wäre korrekt darauf hinzuweisen und welches Angebot die Firma habe, aber nicht auf diese Art und Weise. Dann war das Gespräch schnell beendet und der Brief ist auch im Papierkorb verschwunden.

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Wir hatten nun auch mehrfach Anrufe von MPLC, weil wir auf deren Schreiben nicht reagiert haben.

Nun habe ich eine E-Mail von MPLC erhalten, in der sie Folgendes schreiben:

"Auch wenn Sie in Ihrer Einrichtung keine gezielten Filmvorführungen anbieten, reicht es aus, dass Ihre Bildschirme mit dem Internet verbunden sind. Sobald darüber Plattformen wie YouTube oder ähnliche Dienste aufgerufen werden können und dabei Ausschnitte aus dem Repertoire unserer Rechteinhaber abgespielt werden – sei es durch Mitarbeitende oder Besucher, auch unbeabsichtigt – gilt dies rechtlich als öffentliche Wiedergabe und ist lizenzpflichtig. Dies ist unabhängig davon, ob eine gezielte Vorführung beabsichtigt war oder nicht. Eine fehlende Lizenz kann in solchen Fällen zu rechtlichen Konsequenzen für Ihre Einrichtung führen, die wir gemeinsam gerne vermeiden möchten.

Die MPLC Lizenz ist gesetzlich vorgeschrieben für jede Einrichtung, die Geräte bereitstellt, über die urheberrechtlich geschützte Inhalte öffentlich wiedergegeben werden können – unabhängig davon, ob dies aktiv oder passiv geschieht. Die Lizenz deckt dabei rückwirkend alle bisher genutzten Medien und Bildschirme in Ihrer Einrichtung ab, sodass Sie auch für die Vergangenheit rechtlich abgesichert sind."

Bei uns gibt es die Möglichkeit, an den öffentlichen PCs Youtube aufzurufen. Aber das geschieht ja für Einzelpersonen, nicht als öffentliche Wiedergabe. Dass wir dafür über 500€ Lizenzgebühren zu zahlen haben, ist mir neu. Ist das also ein Scam?

Ich dachte eigentlich, sowas wäre über die GEZ schon abgedeckt.

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Da würde ich einfach mal nach der gesetzlichen Grundlage fragen, auf die die sich beziehen - also konkrete Paragraphen.

Bei uns sind die Mails in der Ablage P gelandet.

Anrufe von einer Münchner Nummer habe ich zwar gesehen, die kamen aber immer außerhalb unsere Arbeitszeiten :sweat_smile:

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Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 UrhG („Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist.“) müssen also mehrere Personen eine Wiedergabe anschauen, damit diese als öffentlich eingeordnet werden kann. Bei einem Einzelplatz-PC liegt diese Voraussetzung nicht vor.

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Disclaimer: das ist keine rechtliche Beratung, aber meine Erfahrung aus dem kommunalen Medienzentrum:

MPLC lügt hier. Bei einer (echten) öffentlichen Vorführung ist eine passende Lizenz erforderlich. Solange der Lizenzgeber sauber arbeitet ist es egal, ob die Lizenz über kommunale Medienzentren, von Anbietern direkt (FWU, Matthias Film…) oder dritten erhalten wurde. MPLC hat keinerlei rechtliche Grundlage. Das einfache Bereitstellen von Geräten stellt keine öffentliche Vorführung da. Mein Tipp wäre, dass hier die zuständige Rechtsabteilung ein passendes Schreiben aufsetzt, indem die Forderungen zurück gewiesen werden.

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