Schreiben der MPLC "Gesetzliche vorgaben zur Nutzung von Bildschirmflächen in Bibliotheken"

Liebe Kolleg:innen,

bei uns flatterte heute ein Schreiben der MPLC herein, die uns eine Jahreslizenz zur Nutzung von Filmlizenzen für öffentliche Vorführungen andient…

Die Möglichkeit, anzugeben dass wir gar nichts nutzen gibt es bei der Antwort nicht, Recherchen im www haben ergeben, dass sie es auch bei anderen Einrichtungen versuchen.

Meine Frage wäre, ob Sie diese Schreiben auch haben, und wie Sie reagieren. Ich werde, denke ich, so antworten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrem Schreiben vom XX.XX.2026 teilen wir Ihnen ohne Anerkenntnis einer rechtlichen Verpflichtung mit, dass in unserem Haus keine (Spiel-) Filme aus dem Repertoire der MPLC GmbH öffentlich vorgeführt werden. Wir werden daher keine Lizenz erwerben oder abschliessen."

Viele Grüße,

Volker Fritz, STB Saarbrücken

1 Like

Wir haben dieses Schreiben auch erhalten. Ich habe es nach Ihrem Post wieder aus dem Papierkorb gefischt … Hm. Bin jetzt auch unschlüssig, ob ich reagieren muss, oder das Schreiben einfach ignorieren kann. Wir haben hier noch nie Filme vorgeführt.

Hallo,

wir haben dieses Schreiben auch erhalten. Da wir eine reguläre MPLC-Lizenz für Filmvorführungen haben, war ich auch etwas verwirrt.

Telefonisch war dort Niemand zu erreichen, also habe ich eine Mail geschrieben, dass wir für die Filmvorführungen, die nicht in der Bücherei selber stattfinden, eine Lizenz haben, aber in der Bücherei über keine Bildschirme verfügen auf denen Film- oder TV-Inhalte wiedergegeben werden.

Bin mal auf die Antwort gespannt.

Grüße

Monika Silberer

Hallo zusammen,
auch wir haben das Schreiben erhalten und meine Antwortmail war inhaltlich ähnlich. Besonders betont habe auch ich die komplett fehlende Grundlage für ein solch doch recht deutliche Forderung. Ist schon dreist und wird bestimmt Kolleg*innen verunsichern.

Viele Grüße
Christina Thormann, Stadtbibliothek Sigmaringen

Hallo in die Runde.

Wie es scheint wurde ein Rundschreiben verschickt. :wink:

Wir hatten dieses Schreiben auch in der Post und waren sehr verwundert, da wir eine reguläre MPLC-Lizenz haben. Meine Kollegin hat sich per Mail dort gemeldet und es hat sich herausgestellt, dass unsere Adresse dort noch nicht aktualisiert worden ist.

Oder es ist einfach ein Schuss ins Blaue, mal sehen ob sich „schwarze“ Schafe melden?!?!?

Viele Grüße

Hallo Volker,

auch bei uns ist dieses Schreiben heute eingetroffen, war anscheinend eine Massendrucksache :slight_smile: . Ich habe es der Ablage P zugeführt.

Schöne Grüße

Uwe

1 Like

Wir haben dieses Schreiben auch erhalten. Ich dachte eigentlich das ich mich wohl vor 2 wochen irgendwo registriert habe, weil ich nach Filmvorführ-Lizenzen gesucht habe und einige Anbieter kontaktiert hatte - aber konnte mich heute nicht damit beschäftigen.

Dank dieses Posts fühle ich mich bestätigt, dass ein weg schmeißen dieses Briefes nicht falsch war.

Werte ÖBs, das Schreiben von MPLC sollte nicht beantwortet, sondern ignoriert werden. Für die darin enthaltenen Fragen existiert nämlich keine rechtliche Grundlage. Es entspricht zwar den Regelungen im Urheberrechtsgesetz (§ 52 Abs. 3 UrhG), dass die öffentliche Vorführung von Filmen eine Zustimmung des Rechtsinhabers und eine Vergütung erfordert. Aber solange solch ein Vorgang nicht stattfindet, muß eine ÖB auch nichts tun. Eine Meldung an die MPLC über vorhandene Bildschirmflächen ist rechtlich nirgendwo geregelt, sondern wäre freiwillig.

Deshalb empfehle ich, das Schreiben in den Papiermüll zu entsorgen.

5 Likes

Hallo,

auch bei mir ist das im Papierkorb gelandet :sweat_smile:

Weil der Streaming-Dienstleister Filmfriend deswegen auch viele Anfragen bekommen hat, hat die Juristen-Abteilung von Filmfriend ein Rundschreiben an die Bibliotheken geschickt, die Filmfriend nutzen. Und die Quintessenz des Schreibens ist ganz einfach (wie schon vorher geschrieben): Ab in den Papierkorb :slightly_smiling_face:

1 Like

Auch wir haben das Schreiben erhalten, genau so wie unsere städtischen Schulen. Es ist überall im Papierkorb gelandet :slight_smile:

Hallo zusammen,

heute wurde ich telefonisch von MPLC angemahnt, doch dringend auf das mehrfache Schreiben zu antworten. Das habe ich abgelehnt. Daraufhin wollte man sich an meine Vorgesetzten/Stadtverwaltung wenden. Jetzt bin ich mal gespannt. Viele Grüße Franzis Steinhauer

2 Likes

Was sind das bitte für wilde Zustände? Wer mahnt bitte noch telefonisch ab? Irre! Viel Kraft.

Ablage P und leere Drohungen ignorieren ist meine Meinung @FSteinhauer

1 Like

Bei uns hat gestern anscheinend auch jemand mit Münchner Nummer versucht, anzurufen.

Ich habe jetzt eine E-Mail mit dem Text aus der ersten Nachricht geschrieben.

Inverssuche mit der Telefonnummer ergab folgende Info:

Bei Fragen zur öffentlichen Vorführung von Filmen oder Serien steht wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach per Telefon 08926200730 oder E-Mail an de@mplc.com .