Gibt es Beispiele, Erfahrungen oder Tipps zur Aufnahme von RFID-Verbuchung in die Gefährdungsbeurteilung?
Mir würde jetzt keine mögliche Gefährdung dadurch einfallen…
Wir hatten mal eine Leserin die sich geweigert hat, die Selbstverbucher zu benutzen denn „das strahlt ja“. Nun denn…
WLAN, Bluetooth… jedes Smartphone strahlt um ein vielfaches mehr. Und durch die geltenden Richtlinien, die bei diesen Geräten und Standards eingehalten werden müssen, sehe ich da keine Gefährdung, die erfasst werden könnte.
Jetzt würde mich doch mal im Detail interessieren, was unter einer Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf eine RFID-Verbuchung zu verstehen ist?
Wir hatten in Mannheim bei Einführung von RFID 2009 eine DV mit dem Personalrat geschlossen, in der vereinbart ist, dass die MA alle zwei Jahre schriftlich gegen Unterschrift auf die Beachtung von möglichen Risiken und Vorsichtsmaßnahmen hingewiesen werden.
Die Idee war nun, das Thema in die GefBu und damit die jährliche Unterweisung aufzunehmen, um diesen Papierkram zu beenden.
Welche Risiken werden denn genannt, die man im Zusammenhang mit RFID beachten muss?
Das interessiert mich auch brennend. „Strahlen“ tut es ja nun nicht.
In der damaligen Untersuchung war die Feldstärke von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern in Arbeitsbereichen das Thema. Wichtig war, dass die pads nicht dauerstrahlen, sondern nur im Buchungsfall. Die MA sollen sensibilisiert werden, sich also nicht unbedingt auf die pads legen…
Außerdem sollte man sich nicht dauerhaft zwischen Gates aufhalten.
Aber da die Untersuchung und Vereinbarung eben schon 17 Jahre alt ist, wollte ich eben gerne wissen, ob das in anderen Bibliotheken überhaupt Thema ist. Und das scheint ja nicht der Fall zu sein.
Vielen Dank!
Es ist die pure Neugier die mich fragen läßt: was passiert, wenn ich mich auf’s PAD lege oder meine Mittagspause zwischen den Gates verbringe? ![]()
Ich würde sagen es gibt lustige Fotos auf social media. (scnr)