RAG-Systeme – Datenschutz, Urheberrecht und KI-Verordnung, 31.März

Es gibt noch zwei Plätze in unserem juristischen Online-Workshop zur rechtlichen Einordnung von Retrieval-Augmented-Generation-(RAG)-Systemen im institutionellen Einsatz am 31. März von 09:30 12:30Uhr mit Fabian Rack. Neben rechtlichen Anforderungen bei der Nutzung eigener Datenbestände in Verbindung mit LLMs – sowohl im lokalen Betrieb als auch in Cloud-Umgebungen geht es um Positionen der Aufsichtsbehörden und Fallbeispiele für praxisnahe Lösungsansätze. Anmeldung unter: https://t1p.de/wn6ik