Hallo zusammen,
gibt es Bibliotheken (20.000 - 30.000 EW), die trotz mehrerer Stockwerke mit nur einer Person im Publikumsdienst arbeiten? Wir tun das derzeit notgedrungen und ich möchte belegen, dass wir damit eine absolute Ausnahme sind. Über Rückmeldungen zu euren Besetzungsmodellen wäre ich sehr dankbar!
Ich lese hier mehr als das ich schreibe, aber zu diesem Thema möchte ich mich dann doch äußern. Ohne ein Experte in dieser Sache zu sein halte ich solche “Lösungen” was das Thema Arbeitsschutz angeht für hochproblematisch. Was ist, wenn der Kollege oder die Kollegin angegriffen wird (was ja leider auch in Bibliotheken schon vorgekommen ist) oder schlicht einen Unfall hat? Wenn niemand da ist der helfen kann, kann das unter Umständen durchaus übel enden. Wenn eine ausreichende personelle Besetzung nicht möglich ist bleibt nur die Schließung. My 50 Cents.
Hallo zusammen,
Rinteln hat 26.000 EW, die Bücherei geht über zwei Etagen. Wir arbeiten in der Regel zu zweit. Um eine Schließung zu verhindern, habe ich allerdings auch schon allein geöffnet. Das ist allerdings die absolute Ausnahme und muss es auch bleiben. Auf eine regelmäßige Öffung mit nur einer Mitarbeiterin würde ich mich aus Sicherheitsgründen nicht einlassen.
Viele Grüße
Werne, 31.000 Ew.
2 Etagen, keine Selbstverbuchung. In der Regel EG (Verbuchung) besetzt mit 2 Personen, 1. OG mit einer Person zusätzlich.
Ausnahme: Samstagsdienste (3 Stunden) werden nur mit 2 Personen besetzt, hierbei bleibt dann das 1. OG unbesetzt.
Viele Grüße
Dietmar Kümer
Wir besetzen bei 2 Geschossen nur die Theke im EG mit Personal. Pro “Schicht” sind 2 Personen eingeteilt, aber wenn es der Betrieb zulässt, sitzt nur 1 Person an der Theke, die andere ist entweder im Bestand unterwegs oder sitzt im Büro und kann bei Bedarf gerufen werden. Es ist aber nie jemand alleine im Haus - 2 Personen sind während der Öffnungszeiten immer mindestens anwesend. Sonst könnte man ja noch nicht mal aufs Klo gehen…! Und für den Fall, dass es an der Theke zu einem Konflikt kommen würde, haben wir eine haushaltsübliche Funk-Türklingel: Die Klingel liegt unauffällig an der Theke, der Gong ist im Bürotrakt. So könnte sich die Person an der Theke auch ohne Telefonanruf bemerkbar machen. Ist aber noch nie notwendig gewesen bisher.
Wir arbeiten regulär mit drei Personen auf drei Etagen (2x EG/1x 1.OG). Bei uns ist es aktuell aus Personalgründen notwendig nur zwei Personen einzuteilen (1x EG/1x 1.OG). Das klappt meistens gut, vorausgesetzt es will gerade niemand eine Beratung, niemand benötigt Hilfe am PC, niemand hat einen Sonderfall, alle Kunden benehmen sich gut, es ist kein großer Ansturm oder andere Zeitintensive Aufgaben.
Bei nur einer Person fände ich das sehr Riskant was zum Beispiel aggressive Kunden, Unfallgefahr, etc. betrifft.
Viele Grüße
Ich bin ja jetzt in einer größeren Stadt, aber dafür in einer Zweigstelle (eine Etage). Wir sind in den Zweigstellen immer wenigstens zwei Mitarbeiter während der Öffnungszeiten, insbesondere weil das Vier-Augen-Prinzip für alles, was mit Geld zu tun hat, gelten muss.
@StefanB - das mit dem Geld ist ein wichtiger Hinweis. Es gibt die Überfallprävention in Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand, die vorgesetzte Personen, die auch für die Gefährdungsbeurteilungen zuständig sind, beachten sollten. Hier ergab sich die Frage, ob während Open Library Zeiten auch nur eine Person zu unbedienten Öffnungszeiten in der Bibliothek anwesend sein kann und darf. Dieses wurde vom hiesigen Rechtsamt beantwortet mit der Durchführung einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung. Diese steht noch aus.
Eine der vier Zweigstellen hat zwei Etagen. Eine weitere Zweigstelle wird in den nächsten Jahren neu errichtet und dann ebenfalls über zwei Etagen verfügen.Zwar haben wir in den Stadtteilbibliotheken nur noch Kartenzahlung, und die Finanzvorschrift greift damit nicht mehr, arbeitssicherungsrechtlich sind an Alleinarbeitsplätze jedoch höhere Vorschriften einzuhalten. So muss z.B. in unserem Magazin die allein arbeitende Kollegin einen Notfallknopf bei sich tragen, damit im Notfall eine Information übertragen wird.
Langer Rede kurzer Sinn: In unseren Zweigstellen sind immer zwei Personen während der Öffnungszeiten anwesend, egal über wie viele Ebenen. Alles andere sind äußerste Ausnahmen; z.B. Erkrankung einer Person während einer Öffnungszeit, dann steht der verbliebenen Person frei, den Betrieb (noch) aufrecht zu erhalten oder umgehend zu schließen.
Das mit der Toilette kenn ich.
Kleine(re) Bücherei, ich als Leitung freitags und samstags alleine. Wenn möglich, hab ich die Tür zugemacht und einen kleinen Zettel drangehängt mit „Bin gleich wieder da“, wenn ich mal zur Toilette musste. Ansonsten kam man wieder, und es standen dann drei oder mehr Leute vor einem ![]()
Wir haben 3 Etagen und sind pro Schicht im besten Falle zu fünft (1 Reserve).
Im schlechtesten Fall gehen wir auf 2 MA runter, öffnen dann aber nur noch servicelos. Unter 2 geht nicht, dann ist geschlossen. Kam aber noch nie vor.
LG
Uns treibt das Thema auch um. Wir haben ca. 33.000 EW und theoretisch können sich bei uns in der Stadtbücherei während der Öffnungszeiten die Nutzer auf 4 Etagen aufhalten.
Gibt es bei Ihnen in den Büchereien Bedenken hinsichtlich Brandfall/Evakuierung und Personalbesetzung?
Die Aspekte Toilettenpause/aggressive Nutzer u.ä. sind bekannt, aber wir wurden vom Brandschutzbeauftragten darauf angesprochen, dass genügend Personal im Dienst sein muss, um im Brandfall alle Nutzer aus der Bücherei evakuieren zu können. Zwei Personen hält er für zu wenig.
Gibt es bei Ihnen diesbezüglich Bestimmungen?
Wir sind eine eher kleine Bibliothek, arbeiten aber ebenfalls auf zwei Etagen im Rathaus der Stadt. Als Leiterin habe ich durchgesetzt, dass wir immer mindestens zu zweit sind. Es kann immer etwas passieren (plötzliche Übelkeit, schwierige Kunden, etc.), sodass es alleine aus Sicherheitsbedenken nicht möglich wäre, alleine zu öffnen. An der Ausleihtheke sitzt in der Regel allerdings immer nur eine Kollegin, die anderen sind aber jederzeit per Telefon erreichbar.
Das Thema kam bei uns noch nie auf.
Danke für den Aspekt “Brandfall/Evakuierung” das ist vielleicht ein Argument.
Wie seht ihr das hier mit der Nichtbesetzung einzelner Bereiche / Stockwerke in denen sich hauptsächlich Minderjährige aufhalten? Unsere Jugendbücherei ist im Keller, es gibt dort eine eigene Theke (hauptsächlich für Aufsicht und um die Konsolennutzung zu verwalten). Aufgrund Personaleinsparungen wird nun überlegt, diese Theke zumindest zeitweise unbesetzt zu lassen. In meinen Augen ist das ein Unding, da gerade eine Jugendbücherei doch ein etwas geschützterer Bereich sein sollte und wir es nicht mitkriegen würden, wenn da unten randaliert, Jugendliche belästigt oder jemand einen Unfall haben würde. Zusätzlich gibt es da unten auch einen Fluchtweg nach draußen, den wir natürlich nicht zusperren könnten. Wie sollten wir also Diebstahl verhindern? Ein Sicherungs-Gate würde ja auch nicht helfen, denn die Kollegen an der Theke im EG würden das Pfeifen des Kellergates gar nicht hören. Wie sehen andere Kollegen hier das? Wie sieht es eigentlich mit Aufsicht und Jugendschutz da auch rechtlich aus? Weiß das jemand?
Unsere Jugendabteilung befindet sich ebenfalls auf einer anderen Ebene und ist im Tagesdienst immer besetzt, im Spätdienst (aus personellen Gründen) nicht immer. Auch hier gibt es einen Notausgang mit Fluchttüre auf gleicher Ebene, die allerdings mit einem Gate gesichert ist. Aber natürlich: wer klauen will kann und wird das tun. Wir alle kennen die Tricks RFID zu überlisten. Die Hausmeisterei übernimmt Kontrollgänge um all zu großes Chaos zu unterbinden und bekommt Geschrei bei Unfall o.ä. definitiv mit und ist zur Stelle. Absolute Sicherheit gibt es aber natürlich nie und nirgendwo.
Gibt es bei euch ein Kinder- und Jugendschutzkonzept zur Prävention vor (sexueller) Gewalt? Sollte man seit letztem Jahr haben. Gesetzlich vorgeschrieben zumindest in NRW für Einrichtungen und Vereine, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Gedacht ist eher an Sportvereine und Kitas, aber Büchereien steht sowas durchaus auch gut zu Gesicht, insbesondere, wenn es eine eigene Jugendabteilung im Keller gibt. Sprich mal mit eurem Jugendamt, die müssten da mehr drüber wissen.
Entwirf dein Konzept, lass es von der Politik absegnen, dann kann die Verwaltung keine Stellen mehr streichen. Wenn’s gut läuft.
Viel Glück
Ich halte das für ein übergreifend relevantes, zukunftsorientiertes Thema (siehe derzeitige Stellensituationen im Bibliothekswesen). Können die Ergebnisse explizit dieses Threads und der darin übermittelten Erörterungen übergeordnet zusammengefasst werden?
Von meiner Seite fehlen hierzu leider die Kapazitäten, aber ich setze es auf die ToDo.