Die Bundesregierung plant aktuell einschneidende Veränderungen am Informationsfreiheitsgesetz (IFG, gültig für Behörden und Organe des Bundes). Sollten diese Änderungen umgesetzt werden, wird
- bereits die Möglichkeit für Anfragen erheblich eingeschränkt
- mutmaßlich die verlangten Gebühren drastisch steigen
- gewisse Tatbestände von der Auskunftspflicht ausgeschlossen
- die Auskunftsqualität verschlechtert (Schwärzung von Namen)
Und dies, obwohl der Koalitionsvertrag eine „Stärkung“ des Gesetzes vorsah.
Es hat sich breiter Protest formiert, u.a. in Form eines offenen Briefes, den bis jetzt über 120 Vereine und Organisationen unterschrieben haben.
Bibliotheken und Archive, die sich seit jeher als eine tragende Säule der Informationsfreiheit verstehen, darf das nicht kalt lassen! Der Eingriff in das Gesetz wäre nicht nur de facto gravierend, sondern sendet auch ein verheerendes Signal in die Gesellschaft, wie es eine Regierung mit dem Zugang zu Informationen hält, eben auch solchen, die für sie und demokratische Institutionen lästig und unangenehm werden könn(t)en.
Und dies in Zeiten mit zunehmenden Vorwürfen und Diskussionen um Falsch-, Mis- und Desinformation, um (Stärkung der) Demokratie und Meinungsfreiheit.
Die Bildung einer fakten- und vernunftbasierten Meinung wird erschwert, wenn nicht mal mehr journalistische und zivilgesellschaftliche Institutionen und Vereine die dafür nötigen Informationen erhalten können.
In meinen Augen stellt der Versuch, das IFG zum Nachteil der Auskunftssuchenden zu verändern, einen direkten Angriff auf eine Säule unserer demokratische Freiheitsrechte dar!
Darüber hinaus muss man befürchten, dass die unterschiedlichen Informationsfreiheitsgesetze der Bundesländer unter Druck geraten und politische Tendenzen, diese zu schwächen bzw. nicht mehr weiter zu entwickeln, gestärkt werden.
Ich hoffe, dass Vertreter*innen der Fachverbände aus dem Informations- und Dokumentationswesen (dbv, BiB, vdb, VdA, BiD, DGI u.Ä.) hier mitlesen oder bereits anderweitig auf die drohende Gesetzesänderung aufmerksam geworden sind und sich dem oben verlinkten Protestschreiben anschließen.
Privatpersonen können diese Petition unterzeichnen: