ich bin laufend auf der Suche nach Bibliotheken, welche das Angebot im Hinblick auf die Jahresgebühr für Sozialhilfempfangende flexibilisieren. Es wurde damals über die Mailingliste von der Gemeindebibliothek Krailing via ForumOeb abgefragt.
„Inhaber des CAS-Passes, Empfänger von Hilfen nach SGB II und XII, Wehr- und Ersatzdienstleistende sowie Schulen und Kindertageseinrichtungen: kostenlos“
Stadtbibliothek Herten:
Mit Herten-Pass
„Jahresausweis für Druckmedien bis 18 Jahre kostenlos, ab 18 Jahre 3 €
Jahresausweis für alle Medien bis 18 Jahre 7,50 €, ab 18 Jahre 12 €
Familienausweis mit Herten-Pass 25 €” Herten-Pass - Stadt Herten & Benutzungsordnung und Gebührentarif
Weiterhin ist es für alle Nutzer möglich, durch kommunales klimafreundliches Verhalten “Klima-Taler” zu sammeln und den Ausweis für den Eintausch der entsprechenden Anzahl an Klima-Talern “kostenlos” zu erhalten.
Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlin (VÖBB):
Bibliotheksausweis für Sozialhilfeempfänger kostenlos
“Erstausstellung/Verlängerung der Gültigkeitsdauer für 1 Jahr für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld I und von staatlichen Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung nach SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld und Opferrenten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen sowie Empfängerinnen und Empfänger von Ausgleichsrenten nach § 13 Absatz 1 des Gesetzes über die Anerkennung und Versorgung der politisch, rassisch oder religiös Verfolgten des Nationalsozialismus - PrVG) mit berlinpass oder mit Leistungsbescheid für 1 Jahr: 0,00€”
Stadtbücherei Porta Westfalica: Jahresgebühr 15 Euro, Monatskarte 3 Euro, Kinder bis 16 Jahre und nach Vorlage einer Schulbescheinigung frei, Schulen & Kitas frei.
Ermäßigung nur auf die Jahresgebühr: 7,50 Euro : “Nach Vorlage der entsprechenden Bescheinigung Haben Anrecht auf eine Ermäßigung: Studentierende, Freiwilligendienstleistende (FSJ), Bundesfreiwilligendienstleistende (BFD), Inhaberinnen eines Schwerbehindertenausweises, Empfängerinnen von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz, Inhaber*innen der Ehrenamtskarte NRW”[Gebührensatzung vom 10.7.2018]
Hallo, bei uns sind die Inhaber der sog. Singener Bonuscard (Karte für einkommensschwache SIngener Bürger) sind lt. Entgeltordnung frei. Für Personen, die ihren Wohnsitz nicht in Singen haben, gibt es diese Ermäßigung leider nicht.
Vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen! Das hilft weiter.
Da ich den Blog in meiner Freizeit als Hobby betreibe und keine finanziellen Vorteile dadurch erlange - oder von Seiten des Arbeitgebenden dafür freigestellt werde, bitte ich immer um etwas Geduld.
Freundliche Erinnerungen/Hinweise/Korrekturwünsche sind aber natürlich gerne gesehen.
Ich habe die Liste überarbeitet und aktualisiert. Vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen. Angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen kann ich mir gut vorstellen, dass sich die Bibliotheksbranche verstärkt mit dieser Thematik beschäftigen wird.
Neu sind:
Stadtbibliothek Ulm
Stadtbibliothek Singen
Stadtbücherei Porta Westfalica
Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlin (VÖBB)
(1) Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises von der Jahresgebühr befreit.
(2) Auf Antrag von der Benutzungsgebühr befreit werden bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises:
a. Schülerinnen und Schüler sowie Studierende und Auszubildende ab dem Beginn des 19. Lebensjahres; Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende; Absolvierende eines FSJ; Absolvierende eines FÖJ
b. Empfangende von Sozialhilfe, Arbeitslosen- oder Bürgergeld; Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, deren Eltern Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen; Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
c. Mitarbeitende von Institutionen (gilt für Mitarbeitende der Ennepetaler Stadtverwaltung, Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten für den Dienstgebrauch – gegen Vorlage der Unterschrift eines Bevollmächtigten und Dienststempels)
d. Inhabende einer Ehrenamtskarte, Lesementorinnen und Lesementoren
in Waiblingen sind folgende Gruppen von der Jahresgebühr befreit:
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende
Personen, die ein „Freiwilliges Soziales Jahr“ (FSJ), ein „Freiwilliges Ökologisches Jahr“ (FÖJ) oder den „Bundesfreiwilligen-Dienst“ (BFD) absolvieren
InhaberInnen des Stadtpasses EHRENAMT, des Stadtpasses FAMILIE oder des Landesfamilienpasses
Den Stadtpass Familie erhalten alle Leistungsempfänger und finanziell schlechter gestellte Familien. Für alle anderen beträgt die Jahresgebühr 10€.