Leser verstorben

Hallo,

nur kurz die Fallschilderung: alleinlebender Leser aus Nachbargemeinde verstirbt, hat noch div. Medien entliehen, Familienverhältnisse und Erben unbekannt.
Müssen wir die Bücher abschreiben?

Bisher hatten wir bei Todesfällen immer Angehörige, die sich gekümmert haben. In diesem Fall nicht.

Ein schönes Wochenende
Sabine Rombach

Für solche Fälle ist das Amtsgericht (als Nachlassgericht), in dessen Bezirk der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes seinen letzten Wohnsitz hatte, zuständig. Es wird ein Nachlasspfleger bestellt, der vermutlich weiterhelfen kann.

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