Leser verstorben

Hallo,

nur kurz die Fallschilderung: alleinlebender Leser aus Nachbargemeinde verstirbt, hat noch div. Medien entliehen, Familienverhältnisse und Erben unbekannt.
Müssen wir die Bücher abschreiben?

Bisher hatten wir bei Todesfällen immer Angehörige, die sich gekümmert haben. In diesem Fall nicht.

Ein schönes Wochenende
Sabine Rombach

Hallo,
ich würde mal beim Nachlassgericht (örtlich zuständiges Amtsgericht) nachfragen, wer denn die Erben sind. Es kommt ja nicht so selten vor, dass jemand verstirbt, aber noch Außenstände hat.

Viel Erfolg!

Ich würde es wohl makulieren. Ist dann halt so.
Hatte ich auch schon, obwohl Angehörige da waren. Die hatten aber nicht alles gefunden.