Hallo,
nur kurz die Fallschilderung: alleinlebender Leser aus Nachbargemeinde verstirbt, hat noch div. Medien entliehen, Familienverhältnisse und Erben unbekannt.
Müssen wir die Bücher abschreiben?
Bisher hatten wir bei Todesfällen immer Angehörige, die sich gekümmert haben. In diesem Fall nicht.
Ein schönes Wochenende
Sabine Rombach