nur kurz die Fallschilderung: alleinlebender Leser aus Nachbargemeinde verstirbt, hat noch div. Medien entliehen, Familienverhältnisse und Erben unbekannt.
Müssen wir die Bücher abschreiben?
Bisher hatten wir bei Todesfällen immer Angehörige, die sich gekümmert haben. In diesem Fall nicht.
Hallo,
ich würde mal beim Nachlassgericht (örtlich zuständiges Amtsgericht) nachfragen, wer denn die Erben sind. Es kommt ja nicht so selten vor, dass jemand verstirbt, aber noch Außenstände hat.