Keinen Bibliotheksausweis dabei, keine Ausleihe?

Leider durfte ich bei der hiesigen Bibliothek keine Medien ausleihen, da ich meinen Bibliotheksausweis nicht dabei hatte. Mein Personalausweis wurde nicht akzeptiert.

Wie streng seid ihr hierbei?

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Kommt bei uns (WB) ein klein wenig auf die Mitarbeitenden im Thekendienst an. In der Regel akzeptieren wir aber den Personalausweis - wir können die Person damit ja dennoch eindeutig im System finden und die Medien entsprechend verbuchen.

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Es gibt dazu ja zwei Antworten: 1. die Benutzungsordnung 2. der gesunde Menschenverstand. Wir versuchen die Nutzung der Bibliothek so niedrigschwellig zu halten, wie es nur irgendwie geht. D.h. wir akzeptieren alles was irgendwie ausweist und im Zweifel akzeptieren wir sogar die Rückgabe von Medien und erzeugen dabei einen Beleg. Es gibt ja allerhand Fragen die man stellen kann. Wenn doch mal ein Mißbrauch dieser Offenheit geschieht, dann ist das eben so. Es gilt immer die Abwägung von Schaden und Nutzen.

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Perso reicht. Den braucht man ja wegen der Adresse auch zur Anmeldung. Ansonsten macht man einen Kunden sinnlos unglücklich, das kanns ja nicht sein.

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Perso oder ein Dokument mit Lichtbild (Führerschein, Krankenkasse) muss es schon sein und es wird als Ausnahme behandelt

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Wir akzeptieren den Personalausweis, allerdings auch nicht als Dauerlösung.

Ansonsten ist in der App unseres Softwareanbieters auch der Barcode des Ausweises. Den akzeptieren wir auch.

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Lichtbildausweis wird akzeptiert - allerdings ebenfalls nicht dauerhaft. Sollte der Ausweis nicht wieder auftauchen, muss kostenpflichtig ein Ersatzausweis gemacht werden.

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Weil es jetzt schon öfter geäußert wurde mal aus Interesse: Warum ist es so konkret wichtig explizit den Bibliotheksausweis dabeizuhaben?

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Hier wurde es mir damit begründet, dass in der Vergangenheit viele „negative Erfahrungen“ mit Alternativen gemacht wurden und die Suche im System immer sehr aufwendig sei.

Seit 11 Jahren ist bei uns RFID-Selbstverbuchung inklusive einer Sortieranlage (Zentralbibliothek) der Standard, vor der Einführung wurde natürlich auch der Personalbedarf erneut bewertet und auf die neue Technik abgestimmt. Handverbuchung ist technisch selbstverständlich noch möglich und wird auch gemacht, sollte aber aus diesem Grund die Ausnahme bleiben.

Technik entwickelt sich weiter, unser neues LMS bietet die Möglichkeit, den Bibliotheksausweis in der App zu speichern, das war hier auch schon Thema. Feine Sache, leider sind die 11 Jahre alten Kartenleser an den Ausleihstationen nicht NFC-fähig, müssen also perspektivisch ausgetauscht werden.

Wir stehen also vor dem Problem, dass die App ein grundsätzlich tolles Feature bietet, was in der schnöden Realität dazu führt, dass die Benutzendenströme wieder an die Theken umgeleitet würden, deren Personalausstattungen aber eben nicht mehr für Handverbuchung konzipiert sind.

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Wir handhaben das situations- und erfahrungsbedingt. Wir arbeiten mit WinBIAP.net. Gibt der Kunde Medien zurück dann habe ich ja seine Daten - wir nutzen im System die Möglichkeit der Anzeige aller Kunden die am Ausleihtag aktiv an der Theke waren, da kann man sich den jeweiligen Leser mit einem Doppelklick wieder holen.

Manche wissen Ihre Nummer - das wollen wir jedoch nicht, da es im schlechtesten Fall zu einem Zahlendreher kommt und diese Nummer evt. auch existiert.

Die Nennung des Namen langt um zu Recherchieren.

Bei Kunden die „grundsätzlich“ keinen Ausweis dabeihaben pflege ich zu sagen: „Bei der Bank bekommen Sie ohne Karte auch kein Geld“ und mache eine Notiz ins Leserkonto - meist führt dies zu „Besserung“.

Grundsätzlich ist mir die Zufriedenheit der Kunden wichtig, aber wenn das frech zu immer weiterreichenden angeblichen „Selbstverständlichkeiten“ führt ist bei mir Schicht im Schacht.

Klappt super, die Ausleihen steigen und steigen …

Solveig Kerstin Koob - Stabü HP

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In der BO steht explizit „nur Ausleihe gegen Bibliotheksausweis“ - in der Praxis akzeptieren wir aber Personalausweis, Reisepass oder Führerschein. Eins von dreien muss es aber sein. Zudem dürfen Kinder ohne Ausweis nicht ausleihen.

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Bei uns ist es möglich Medien ohne Büchereiausweis an der Theke auszuleihen, wenn wir die Kunden eindeutig identifizieren können. Sei es, dass wir sie mit Namen kennen oder sie uns ihren (Schüler)-Ausweis zeigen.

Außerdem haben Kunden die Möglichkeit sich mit der B24-App einen digitalen Ausweis anzulegen. Dieser kann auch von den Selbstverbuchern ausgelesen werden. Wenn Kunden ihren Büchereiausweis vergessen haben, informieren wir sie über die App. Dieses Angebot wird oft erfreut angenommen. Das Handy ist dann doch meistens dabei, auch wenn der Ausweis zu Hause liegt.

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Bei uns ist es möglich ausnahmsweise mit dem Personalausweis auszuleihen. Wenn das ganze aber so weit geht, dass es bei bestimmten Personen zur Regel wird, können wir diesen Personen sagen, dass sie jetzt bitte erstmal wieder nur mit dem Bibliotheksausweis ausleihen. Dazu wird ein Vermerk im Konto gemacht. So weit kommt es allerdings selten.

Bei uns kommt aktuell der Faktor dazu, dass Medien, die über die Theke verbucht werden, nicht entsichert werden können. Wir arbeiten da natürlich an einer Lösung, aber schön ist es eben nicht, wenn das Gate dann jedes Mal Alarm schlägt.

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Wir haben hier ebenfalls Selbstverbuchung und entsprechend wenig Personal im Publikumsdienst. Ohne Bibliotheksausweis kann die Selbstverbuchung nicht genutzt werden, es muss beim Personal handverbucht werden. Wir machen das seit einigen Jahren so, dass wir das prinzipiell ermöglichen, aber dann 1€ Bearbeitungsgebühr erheben. Damit können wir einerseits ein akzeptables Angebot machen, wenn jemand mal seine Karte nicht dabei hat. Aber es wird auch für niemanden zur Gewohnheit. Das klappt sehr gut so.

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