Externe Finanzierung von Mitarbeitenden in der Nachmittagsbetreuung

Hallo zusammen,

ich benötige mal euer Schwarmwissen. Eine Grundschule vor Ort ist auf uns zugekommen und möchte eine Kooperation mit uns eingehen. Super Idee. Sie benötigen Personal, das bei der Nachmittagsbetreuung Angebote durchführt. Zwei Teilzeitkräfte wären außerhalb oder mit Stundenerhöhung innerhalb ihrer Arbeitszeit bereit dazu. Die Stadt Hameln findet die Idee auch klasse, weiß aber nicht, wie sie die beiden finanzieren soll. Gibt es schon Bibliotheken, die ihre Mitarbeitende „outsourcen“ und entsprechend entlohnen?

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Puh, als Pädagogin finde ich das ziemlich abenteuerlich, da es sich ja vermutlich um nicht-pädagogisches Personal handelt. Klingt nach Lücken stopfen, um irgendwie eine Betreuung aufrecht zu erhalten.

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“Sie benötigen Personal, das bei der Nachmittagsbetreuung Angebote durchführt.”. Na dann sollen sie das doch einstellen und bezahlen. Hat es in Hameln so viel Bibliothekspersonal daß man gleich zwei Mitarbeiter stundenweise und regelmäßig entbehren kann? Wow. Zynismusmodus aus und im Ernst: Angebote in den Räumen der Bibliothek, so ausreichend Platz vorhanden, sind eine Sache. Eine Art “Übermittagbetreuung” in der Grundschule etwas ganz Anderes. Ich würde eine oder zwei Vorlesestunden pro Woche anbieten, die Teil des Betreuungsangebots der Schule sein können und zusätzlich zum vorlesenden Bibliotheksmitarbeiter von Lehrer, Lehrerin, Erzieher o.ä. begleitet werden müssen. Was ist mit Aufsichtspflicht, Erste Hilfe Kenntnisse etc? Das man tolle Bücher kennt und gut Vorlesen kann macht einen ja nicht zwangsläufig zum Experten in der Betreuung von Grundschulkindern.

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Genau das ist der Punkt. Da hängt soviel mehr dran, als “mal eben” auf ein paar Grundschulkinder “aufzupassen”. Wer haftet, wenn etwas passiert? Wie geht man mit pädagogischen Krisen um? Wo findet die Betreuung überhaupt statt? In der Schule oder in der Bibliothek? Ich würde von der Bibliothek aus auch nur Angebote machen, die von Lehrkräften bzw. weiterem pädagogischem Personal begleitet werden. Alles andere hat mit einer Bibliothekstätigkeit nichts mehr zu tun und muss entsprechend anders ausgeschrieben/vergütet werden.

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Ich war für rund 1,5 Jahre jeden Mittwoch (Bibliothek Schließtag) für 2h im Nachmittagsprogramm einer Schülerbetreuung und habe dort unsere MINT-Angebote vorgestellt und Projekte durchgeführt. In dieser Zeit wurde ich normal bezahlt, da es als Kooperation/Aufsuchende Bibliotheksarbeit gewertet wurde. Ähnlich wie wenn man mal in eine Kita zum Vorlesen geht. Da war ich aber ein “Spezial-Angebot” das eine bestehende und funktionierende Betreuung erweitert hat. Falls die Anfrage eher auf 2 volle Mitarbeiter*innen hofft die ein nicht funktionierendes Konzept am laufen halten, finde ich das wie einige bereits geschrieben haben etwas schwierig.

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Im Rahmen des Ausbaus der Ganztagsschulen und der Familiengrundschulzentren sind wir auch als Kooperationspartner vorgesehen. Unsere Angebote werden aber von einer Ergebnispädagogin des Jugendamtes mit geplant und auch durchgeführt werden. Die Frage ist auch, wie viele Schulen ein Angebot erwarten.

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Wir bieten Ganztagsangebote nur im Rahmen unserer Möglichkeiten an und nehmen dafür die Landesmittel in Anspruch, die allen zur Verfügung stehen. Konkret nutzen wir die Honorargelder des Landesschulamtes – auch ganz bewusst, obwohl dies für uns mit mehr Aufwand verbunden ist. Gemeinsam mit einer Schule werden wir ein Angebot im Makerspace umsetzen.

Allerdings haben wir in der Vergangenheit bereits negative Erfahrungen gemacht. Im Rahmen eines früheren Förderprojekts funktionierte die Zusammenarbeit mit den Schulen überhaupt nicht. Die Absprachen waren äußerst schwierig, und auch die Teilnahme verlief eher problematisch.

Dabei hatten wir viel Arbeit in die Konzeption und den Förderantrag investiert und im Vorfeld Gespräche mit der Schulleitung geführt. Deshalb prüfen wir heute sehr genau, unter welchen Bedingungen wir solche Kooperationen eingehen, und nehmen die Fördermittel nur in einem für uns machbaren Rahmen in Anspruch. Das mag ungewöhnlich erscheinen, ist für uns aber nicht anders umzusetzen.

Ich bin außerdem der Auffassung, dass wir im Bildungsbereich keine Dienstleister sind, sondern Partner. Wir müssen nicht alles leisten und werden nur das anbieten, was wir tatsächlich schaffen und verantwortungsvoll umsetzen können. Alles andere wäre fahrlässig.

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Hallo zusammen,

den Antworten entnehme ich (ebenfalls aus Hameln), dass die Situation nicht hundertprozentig rübergekommen ist.

In Niedersachsen sind die Schulen ab jetzt oder demnächst verpflichtet sind, zumindest an bestimmten Tagen in der Woche die Kinder auch nachmittags zu betreuen. Dafür bekommen die Schulen Gelder. Nun hat uns eine Grundschule gefragt, ob wir nicht kooperieren wollen, und eine Finanzierung dafür angeboten. Da unser Personal eben doch knapp ist, wir aber aus vielerlei Gründen gerne kooperieren möchten, kam die Idee auf, die Stunden vorhandener MA zu erweitern und diese Mehrstunden über die angebotenen Gelder zu finanzieren. Da stellen sich dann ganz viele Fragen in Bezug auf die Verträge und die eingesetzten Gelder. Darum ging es: gibt es bekannte Möglichkeiten oder Kniffe, auf diese Art und Weise MA teilzufinanzieren, und was muss da vertrags- oder verwaltungsrechtlich (oder x-rechtlich, da kenne ich mich nicht aus) beachtet werden?

Möglicherweise geht das alles gar nicht, dann müssten wir neu ansetzen.

Betreuung ist im Übrigen auch nicht das korrekte Wort. Die Schule muss “betreuen” (ob die Schule eine Betreuungseinrichtung ist, ist eine andere Frage), wir bieten Leseförderangebote und ähnliches an, also Dinge, die wir sowieso anbieten. Die Schulen sind sogar so flexibel, dass wir am Vormittag dort sein können, und der Unterricht in den Nachmittag gelegt wird. Daher wären wir auch nicht ganz alleine.

Nach dieser Klarstellung von HLiepelt vermute ich, dass es um den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder geht (GaFöG), der 2021 beschlossen und ab Schuljahr 26/27 umgesetzt werden muss. Für mich stellt sich “Die Ganztagsschule als große
Chance für Bibliotheken” dar (s. BuB 04/2025), stärker in das Bildungswesen in Deutschland integriert zu werden: An vielen Stellen fehlen Fach- und Betreuungskräfte, um den bundesweiten Rechtsanspruch gegenüber den Eltern zu erfüllen. Warum sollten Bibliotheken ihre Expertise in der Förderung von Lese- und Medienkompetenz nicht einbringen, um die zusätzlichen Zeiten an der Schule nicht nur durch Betreuung (Bsp. Ausmalen von Mandalas), sondern durch qualifizierte Angebote zu Kernkompetenzen zu nutzen? Alle Studien zeigen, dass unser Bildungssystem dies ohne Hilfe nicht schafft! Also sollten wir zumindest versuchen, die Kooperation mit unseren Bildungspartnern auszubauen.

Das ist nicht einfach: Der Rechtsanspruch gilt bundesweit, die Umsetzung erfolgt auf Länderebene. Die Schulen können (in NS vermutlich 40 %) fehlende Lehrerstunden “monetarisieren”, d.h. sich auszahlen lassen und dafür externe Dienstleister beauftragen. Dieses Geld aber an die bibliotekarischen Mitarbeitenden zu bringen ist schwierig. Noch am einfachsten vielleicht, wenn der Schulträger gleichzeitig zuständig für die Stadtbibliothek ist (Amt für Bildung und Kultur). Oder TZ-Mitarbeitende direkte Verträge mit der Schule abschließen (in BW dann schlechtere Vergütung) oder die Bibliothek als Dienstleister eine verlässliche Versorgung des rhythmisierten Unterrichts organisiert. Dann aber braucht es in der Kommune eine flexible Finanz- und Personalabteilung… Hinzu kommt, dass - und da gebe ich den Vorrednern nach Zwei jahren als Leselernbegleiter in den Klassen 2 und 3 teilweise recht - Schule ein eigenes Universum ist, das man erstmal verstehenlernen muss. Ein Erkenntnisprozess, der sich imho lohnt und dem Bibliothekswesen, das sich in den Bereichen Pädagogik, Didaktik und Leselernprozess noch erstaunlich an der Oberfläche bewegt, gut tut. Insofern den Kollegen in Hamm viel Erfolg! (Zum Artikel: Veröffentlichungen)

Vielen Dank für diese genauere Einordnung, dass trifft es, was die Rahmenbedingungen und unsere Überlegungen angeht, ganz gut. Der verlinkte Artikel war auch aufschlussreich.

(OT: gut, dass im Artikel die Defizite bei der Schulfinanzierung in jeder Hinsicht ausführlich angesprochen wurden. Diese himmelschreiende Ungerechtigkeit, dieses Auseinanderklaffen von gesetzlichen Vorgaben, Ansprüchen der Betroffenen und tatsächlichen Bedingungen vor Ort, deprimiert mich schon lange. Es ist formalisierte Regel (so die RektorInnen an Grundschulen), dass 75% des von der Schule gemeldeten Stundenbedarfs vom Land bedient werden. Man hat also einen Mechanismus für die Ermittlung des Bedarfs, und gleichzeitig festgelegt, dass dieser nicht erfüllt werden muss. Absicherung zu allen Seiten.)

Holger, für mich stellt sich eher die Frage, wie das funktionieren soll. Wir als Bibliothek würden die Mittel zwar annehmen, aber meine regulären Bezüge laufen ja weiter. Letztlich „verdienen“ wir das Geld für die Bibliothek und die Kommune. Wobei man sagen muss, dass durch die Doppik von den Einnahmen oft kaum etwas oder nur sehr wenig übrig bleibt. Trotzdem wäre es natürlich unklug, die Mittel nicht anzunehmen.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit 25 Euro pro 45 Minuten. Vor- und Nachbereitung werden nicht bezahlt; wenn überhaupt, müsste man das gesondert vereinbaren, was oft schwierig ist.

Ich will damit nur sagen, dass bei uns eine Ausgestaltung mit mehr Stunden für eine Person schwierig wäre. Eine Stunde einer Beschäftigten im öffentlichen Dienst liegt – je nach Eingruppierung – deutlich höher. Bei E10 kostet eine Stunde die Bibliothek realistisch eher 35 bis 45 Euro, wenn man die Arbeitgeberkosten mit einrechnet. Das liegt bereits über dem Honorar von rund 25 Euro pro Stunde.

Wir machen das zwar schon und nehmen trotzdem das Honorar für die Bibliothek, aber auch, um keine Konkurrenz zu anderen Dozentinnen und Dozenten zu machen.

Viele Grüße

Dennis

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Genau, das ist eine unserer Kernfragen: wie lässt es sich umsetzen, dass die Mittel, die wir im Rahmen unserer „Schul-Arbeit“ für die Kommune einnehmen, zumindest indirekt bei den Ausführenden bzw. der Stelle ankommen? Denn selbst wenn es klappen sollte, dass die Stunden des Vertrages auf Basis dieser Zusatzeinnahmen angehoben werden würden, wie sieht es bei Mitarbeiterwechsel aus? Kann/will der neue MA auch in der Schule arbeiten? Was, wenn die Schule die Mittel nicht mehr bekommt? Es ist irgendwie als Kooperationsmöglichkeit eine tolle Chance, aber schwierig umzusetzen. Und als Nebenbeschäftigung innerhalb der Freizeit lohnt es sich eben wirklich nicht.

Wir haben auch bei den Gesprächen mit der Schule deutlich gemacht, dass eine Vorbereitungszeit berücksichtigt werden müsste, und dass wir mit unseren aktuellen Stunden eben ausgelastet sind und es überhaupt nur über zusätzliche Stunden ginge. Der Rektor ist jetzt in den Gesprächen, wie das umzusetzen ist, aber wir haben auf die Erfahrungen anderer gehofft.

Leider hat das Bibliothekswesen diese Chance bislang verschlafen. Andere Anbieter (vhs, Sport, Caritas…) sind da (bereits vor 2 Jahren!) zumindest in BW geschlossener und mit klaren Vorstellungen aufgetreten. Für Vereine ist der Transfer der Einnahmen und die Umwandlung in Personalstellen(anteile) etwas einfacher als in der öffentlichen Verwaltung, doch ich habe gelernt, dass es gegen alle neuen Ideen immer eine Vorschrift, aber bei Bedarf auch Ausnahmeregeln gibt. Und die innerbetrieblichen Fragestellungen ähneln sich sicherlich bei allen externen Anbietern im Ganztag.

Bei den genannten Löhnen würde ich nochmal kritisch nachfragen, wie Lehrerstunden durch das Kultus-/Bildungsministerium monetarisiert werden, ich gehe von rund 70 € je Schulstunde aus. Verständlich, dass ein Schulleiter erstmal versucht, die Ausgaben niedrig zu halten, schließlich kann man von der Differenz noch viele schöne Sachen kaufen :-). Auch die AG-Kosten kommen mir zu niedrig vor. Im Herbst 23 kursierten als notwendige Erstattung für akademisch qualifizierte Mitarbeiter für ein Betreuungsangebot 53 € je 45 min, für ein Bildungsangebot 59 € je 45 min ; für beruflich, aber nicht akademisch qualifiziertes Personal waren es 42 bzw 47 €.

Also nur MUT, sonst wird aus der schönen (und notwendigen) Idee von mehr Lernzeit für unsere Kinder nur wieder ein bescheidenes Betreuungsangebot: Kinder, die ihr Mandala schön ausmalen können, haben wir schon genug. Frank Raumel

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Hier steht uns allerdings die Doppik im Weg. Frank, du weißt ja selbst, dass es innerhalb der Verwaltung interne Verrechnungen und entsprechende Haushaltszuordnungen gibt. Das bedeutet: Selbst wenn wir Einnahmen erzielen, kann es bei einer kreisfreien Stadt wie unserer passieren, dass Gelder aus den Rechnungen für Ganztagsangebote nicht unmittelbar unserem Bereich zugutekommen, sondern beispielsweise dem Gesundheitsamt oder anderen Verwaltungsbereichen zugeordnet werden.

Ja, solche „Irrläufer“ kenne ich wohl. Aber daran ist nicht die Doppik schuld - die sollte ja mehr Transparenz in die Finanzen der Kommunen bringen - ,sondern wohl der Mensch, der die Einnahme kontiert oder womöglich jener, der die Anweisungen dazu gibt. Aber auf jeden Fall ein Mensch, mit dem man ev. reden kann :slight_smile: .