Externe Finanzierung von Mitarbeitenden in der Nachmittagsbetreuung

Hallo zusammen,

ich benötige mal euer Schwarmwissen. Eine Grundschule vor Ort ist auf uns zugekommen und möchte eine Kooperation mit uns eingehen. Super Idee. Sie benötigen Personal, das bei der Nachmittagsbetreuung Angebote durchführt. Zwei Teilzeitkräfte wären außerhalb oder mit Stundenerhöhung innerhalb ihrer Arbeitszeit bereit dazu. Die Stadt Hameln findet die Idee auch klasse, weiß aber nicht, wie sie die beiden finanzieren soll. Gibt es schon Bibliotheken, die ihre Mitarbeitende „outsourcen“ und entsprechend entlohnen?

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Puh, als Pädagogin finde ich das ziemlich abenteuerlich, da es sich ja vermutlich um nicht-pädagogisches Personal handelt. Klingt nach Lücken stopfen, um irgendwie eine Betreuung aufrecht zu erhalten.

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“Sie benötigen Personal, das bei der Nachmittagsbetreuung Angebote durchführt.”. Na dann sollen sie das doch einstellen und bezahlen. Hat es in Hameln so viel Bibliothekspersonal daß man gleich zwei Mitarbeiter stundenweise und regelmäßig entbehren kann? Wow. Zynismusmodus aus und im Ernst: Angebote in den Räumen der Bibliothek, so ausreichend Platz vorhanden, sind eine Sache. Eine Art “Übermittagbetreuung” in der Grundschule etwas ganz Anderes. Ich würde eine oder zwei Vorlesestunden pro Woche anbieten, die Teil des Betreuungsangebots der Schule sein können und zusätzlich zum vorlesenden Bibliotheksmitarbeiter von Lehrer, Lehrerin, Erzieher o.ä. begleitet werden müssen. Was ist mit Aufsichtspflicht, Erste Hilfe Kenntnisse etc? Das man tolle Bücher kennt und gut Vorlesen kann macht einen ja nicht zwangsläufig zum Experten in der Betreuung von Grundschulkindern.

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Genau das ist der Punkt. Da hängt soviel mehr dran, als “mal eben” auf ein paar Grundschulkinder “aufzupassen”. Wer haftet, wenn etwas passiert? Wie geht man mit pädagogischen Krisen um? Wo findet die Betreuung überhaupt statt? In der Schule oder in der Bibliothek? Ich würde von der Bibliothek aus auch nur Angebote machen, die von Lehrkräften bzw. weiterem pädagogischem Personal begleitet werden. Alles andere hat mit einer Bibliothekstätigkeit nichts mehr zu tun und muss entsprechend anders ausgeschrieben/vergütet werden.

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Ich war für rund 1,5 Jahre jeden Mittwoch (Bibliothek Schließtag) für 2h im Nachmittagsprogramm einer Schülerbetreuung und habe dort unsere MINT-Angebote vorgestellt und Projekte durchgeführt. In dieser Zeit wurde ich normal bezahlt, da es als Kooperation/Aufsuchende Bibliotheksarbeit gewertet wurde. Ähnlich wie wenn man mal in eine Kita zum Vorlesen geht. Da war ich aber ein “Spezial-Angebot” das eine bestehende und funktionierende Betreuung erweitert hat. Falls die Anfrage eher auf 2 volle Mitarbeiter*innen hofft die ein nicht funktionierendes Konzept am laufen halten, finde ich das wie einige bereits geschrieben haben etwas schwierig.

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Im Rahmen des Ausbaus der Ganztagsschulen und der Familiengrundschulzentren sind wir auch als Kooperationspartner vorgesehen. Unsere Angebote werden aber von einer Ergebnispädagogin des Jugendamtes mit geplant und auch durchgeführt werden. Die Frage ist auch, wie viele Schulen ein Angebot erwarten.

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Wir bieten Ganztagsangebote nur im Rahmen unserer Möglichkeiten an und nehmen dafür die Landesmittel in Anspruch, die allen zur Verfügung stehen. Konkret nutzen wir die Honorargelder des Landesschulamtes – auch ganz bewusst, obwohl dies für uns mit mehr Aufwand verbunden ist. Gemeinsam mit einer Schule werden wir ein Angebot im Makerspace umsetzen.

Allerdings haben wir in der Vergangenheit bereits negative Erfahrungen gemacht. Im Rahmen eines früheren Förderprojekts funktionierte die Zusammenarbeit mit den Schulen überhaupt nicht. Die Absprachen waren äußerst schwierig, und auch die Teilnahme verlief eher problematisch.

Dabei hatten wir viel Arbeit in die Konzeption und den Förderantrag investiert und im Vorfeld Gespräche mit der Schulleitung geführt. Deshalb prüfen wir heute sehr genau, unter welchen Bedingungen wir solche Kooperationen eingehen, und nehmen die Fördermittel nur in einem für uns machbaren Rahmen in Anspruch. Das mag ungewöhnlich erscheinen, ist für uns aber nicht anders umzusetzen.

Ich bin außerdem der Auffassung, dass wir im Bildungsbereich keine Dienstleister sind, sondern Partner. Wir müssen nicht alles leisten und werden nur das anbieten, was wir tatsächlich schaffen und verantwortungsvoll umsetzen können. Alles andere wäre fahrlässig.

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Hallo zusammen,

den Antworten entnehme ich (ebenfalls aus Hameln), dass die Situation nicht hundertprozentig rübergekommen ist.

In Niedersachsen sind die Schulen ab jetzt oder demnächst verpflichtet sind, zumindest an bestimmten Tagen in der Woche die Kinder auch nachmittags zu betreuen. Dafür bekommen die Schulen Gelder. Nun hat uns eine Grundschule gefragt, ob wir nicht kooperieren wollen, und eine Finanzierung dafür angeboten. Da unser Personal eben doch knapp ist, wir aber aus vielerlei Gründen gerne kooperieren möchten, kam die Idee auf, die Stunden vorhandener MA zu erweitern und diese Mehrstunden über die angebotenen Gelder zu finanzieren. Da stellen sich dann ganz viele Fragen in Bezug auf die Verträge und die eingesetzten Gelder. Darum ging es: gibt es bekannte Möglichkeiten oder Kniffe, auf diese Art und Weise MA teilzufinanzieren, und was muss da vertrags- oder verwaltungsrechtlich (oder x-rechtlich, da kenne ich mich nicht aus) beachtet werden?

Möglicherweise geht das alles gar nicht, dann müssten wir neu ansetzen.

Betreuung ist im Übrigen auch nicht das korrekte Wort. Die Schule muss “betreuen” (ob die Schule eine Betreuungseinrichtung ist, ist eine andere Frage), wir bieten Leseförderangebote und ähnliches an, also Dinge, die wir sowieso anbieten. Die Schulen sind sogar so flexibel, dass wir am Vormittag dort sein können, und der Unterricht in den Nachmittag gelegt wird. Daher wären wir auch nicht ganz alleine.