Digitaler Bibliotheksausweis; Satzung

Wir erarbeiten gerade eine neue Satzung und mir ist aufgefallen, dass ich keine Bibliothek finde, die digitale Änderungen in ihre Satzung eingearbeitet hat.

z.B. der Leser benutzt den digitalen Leseausweis in der App. Das Telefon geht verloren. Er kommt in die Bibliothek und fragt nach seiner Lesernummer, um ausleihen zu dürfen. Die ursprünglich ausgestellte Bibliothekskarte findet er nicht mehr.

Die digitale Entwicklung geht so schnell und immer mehr Funktionalitäten kann der Leser selbst vornehmen. (Ausleihe über die App, Verlängerungen, Vorbestellungen, Fristbelege per E-Mail, Zahlungen per E-Payment). Doch wenn dabei etwas schief geht, gibt es derzeit keine Regelungen.

Fehlen diese Regelungen aus Zeitgründen oder ist das gar kein Thema in den Bibliotheken?

Ich wäre dankbar für Eure Beispiele.

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Bitte die Möglichkeit einer Ausleihe mit einem offiziellen Ausweisdokument, wie beispielsweise einem Personalausweis, in die Satzung verankern.

In unserer Nutzungssatzung ist der analoge Büchereiausweis verankert. Was die Kunden machen, ist ihnen überlassen. Ähnlich wie mit Konzerttickets oder Bankdaten die in eine Wallet übertragen werden, ist der Verlust oder Missbrauch Risiko der nutzenden Person.

Bieten Sie neben dem analogen Ausweis auch einen elektronischen an, den ich ins Wallet packen kann? Welche Technologie verwenden Sie dazu?