Liebe Bibliothekarinnen und Bibliothekare,
der deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) bittet um Ihre Teilnahme an der verlinkten Umfrage (Zeitaufwand ca. 10 Minuten).
Diese befasst sich mit der für die Beschaffung von Medien grundlegenden Buchpreisbindung. Nach dem Buchpreisbindungsgesetz ist der Preis von Büchern, Musiknoten, kartographischen Produkten sowie von Produkten, die diese substituieren (z.B. E-Books mit dauerhaften Zugriffsrechten), seitens der Verlage festzusetzen.
Rabatte dürfen Bibliotheken mit Ausnahme des sog. Bibliotheksrabatts nicht gewährt werden.
Sehr wohl aber dürfen zusätzliche Serviceleistungen kostenlos erbracht werden, sofern sie handelsüblich sind. Was handelsüblich ist, ist aber nicht gesetzlich definiert, sondern ergibt sich aus einer tatsächlichen, einheitlichen Übung.
Die Umfrage des dbv soll einen Beitrag leisten, um zu bestimmen, was seitens von Buchhändlern und -lieferanten in ihren Geschäftsbeziehungen mit Bibliotheken als kostenlose Serviceleistung üblich ist.
Der dbv bittet dabei bis zum 26.6.2026 um Ihre Mithilfe. Wir bitten darum, dass je Bibliothek der Fragebogen nur jeweils einmal ausgefüllt wird.
Mit besten Grüßen
dbv-Rechtskommission und dbv-Kommission für Erwerbung und Bestandsentwicklung