Die Stadtbücherei Münster hat den Einordnungshinweis »Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt«, der in den beiden Exemplaren eines in ihren Regalen vorgehaltenen Buchs angebracht ist, zu entfernen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) am 8. Juli entschieden und damit dem Eilantrag des Autors stattgegeben. Der Berufsverband Information Bibliothek (BIB) nimmt in diesem Kommentar auf den Seiten von BuB Stellung zu der Gerichtsentscheidung.
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