Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir stehen in unserer Bibliothek (Mittelstadt) aktuell vor einer Anfrage aus dem Gemeinderat, zu der ich mir gerne ein paar Erfahrungswerte und Meinungen aus anderen Bibliotheken einholen möchte.
Ein Stadtrat ist mit zwei konkreten Anliegen an uns herangetreten, die sowohl die Satzung als auch die praktische Organisation betreffen:
1. Bibliotheksausweise für Gemeinderatsfraktionen
Eine Fraktion möchte das Angebot der Bücherei (insbesondere den digitalen Lesezirkel / das ePaper-Presseangebot) aktiv für ihre politische Arbeit nutzen. Es steht die Frage im Raum, wie das organisatorisch am besten gelöst wird:
- Stellt man hierfür ein institutionelles Konto auf den Namen der Fraktion aus (mit mehreren Nutzungsberechtigten)?
- Oder müssen sich die Fraktionsmitglieder zwingend einzeln als Privatpersonen anmelden?
- Wie wird das bei euch gehandhabt? Gibt es rechtliche Hürden (z. B. bei den Lizenzbestimmungen der ePaper-Anbieter), wenn eine politische Fraktion als Institution ein Konto nutzt?
2. Gebührenbefreiung für gemeinnützige Vereine als Institution
Als Reaktion auf die Schließung von Außenstellen kam der Vorschlag: Gemeinnützige Vereine (als Institution, nicht die Mitglieder privat) komplett von den Jahresgebühren zu befreien. Der Stadtrat erhofft sich davon eine Win-Win-Situation: Unterstützung des Ehrenamts und eine Multiplikator-Werbewirkung für die Bibliothek in die Vereine hinein.
- Hat jemand von euch bereits eine solche pauschale Befreiung für Vereine in der Satzung verankert?
- Wie hoch schätzt ihr den tatsächlichen Einnahmeausfall ein (Erfahrungswerte)?
- Wie regelt ihr den Nachweis der Berechtigung (z. B. Vorlage Freistellungsbescheid)?
Ich freue mich sehr über eure Einschätzungen oder auch kritische Bedenken aus der Praxis!
Herzliche Grüße
Julia Barthelmeß
Stadtbücherei Albstadt