Bibliotheksausweise für Gemeinderatsfraktionen & Gebührenbefreiung für Vereine

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir stehen in unserer Bibliothek (Mittelstadt) aktuell vor einer Anfrage aus dem Gemeinderat, zu der ich mir gerne ein paar Erfahrungswerte und Meinungen aus anderen Bibliotheken einholen möchte.

Ein Stadtrat ist mit zwei konkreten Anliegen an uns herangetreten, die sowohl die Satzung als auch die praktische Organisation betreffen:

1. Bibliotheksausweise für Gemeinderatsfraktionen
Eine Fraktion möchte das Angebot der Bücherei (insbesondere den digitalen Lesezirkel / das ePaper-Presseangebot) aktiv für ihre politische Arbeit nutzen. Es steht die Frage im Raum, wie das organisatorisch am besten gelöst wird:

  • Stellt man hierfür ein institutionelles Konto auf den Namen der Fraktion aus (mit mehreren Nutzungsberechtigten)?
  • Oder müssen sich die Fraktionsmitglieder zwingend einzeln als Privatpersonen anmelden?
  • Wie wird das bei euch gehandhabt? Gibt es rechtliche Hürden (z. B. bei den Lizenzbestimmungen der ePaper-Anbieter), wenn eine politische Fraktion als Institution ein Konto nutzt?

2. Gebührenbefreiung für gemeinnützige Vereine als Institution
Als Reaktion auf die Schließung von Außenstellen kam der Vorschlag: Gemeinnützige Vereine (als Institution, nicht die Mitglieder privat) komplett von den Jahresgebühren zu befreien. Der Stadtrat erhofft sich davon eine Win-Win-Situation: Unterstützung des Ehrenamts und eine Multiplikator-Werbewirkung für die Bibliothek in die Vereine hinein.

  • Hat jemand von euch bereits eine solche pauschale Befreiung für Vereine in der Satzung verankert?
  • Wie hoch schätzt ihr den tatsächlichen Einnahmeausfall ein (Erfahrungswerte)?
  • Wie regelt ihr den Nachweis der Berechtigung (z. B. Vorlage Freistellungsbescheid)?

Ich freue mich sehr über eure Einschätzungen oder auch kritische Bedenken aus der Praxis!

Herzliche Grüße
Julia Barthelmeß
Stadtbücherei Albstadt

Guten Abend Frau Barthelmeß,

  1. Die Fraktion könnte entweder einen Ausweis eines Mitglieds, das diesen privat hat nutzen oder mit den Mitteln der Fraktionen einen bezahlen. In Zeiten in denen man sparen muss kostenlose Ausweise für sich selbst zu fordern, wäre ggf. etwas vermessen (So es denn so gemeint war). Lizenzrechtliche Probleme sehe ich hierbei keine

  2. Bei uns sind alle Bildungs-Institutionen von den Gebühren befreit. Wie wollte man beim Faschingsverein zwischen der privaten Nutzung und der Vereinsnutzung differenzieren? Mich würde das als Bürger nachdenklich stimmen, wenn Vereine das erhalten. Verständlich, dass der Rat seine gegen Stadtteile gerichteten Maßnahmen wie die Schließung der Zweigstellen mit einem Zuckerli verkaufen möchte. Man muss den Kakao, durch den man gezogen wird jedoch nicht auch noch trinken.

Weiterhin viel Erfolg wünscht Ihnen Philipp Maaß

Es stellt sich in meinen Augen die Frage und sollte genau geprüft werden, was genau „aktiv für ihre politische Arbeit nutzen“ genau bedeutet. Das sollte m. E. nach sehr genau geprüft werden.

Meines Wissens ist es Parteien bzw. Fraktionen nicht gestattet, öffentliche Ressourcen für ihre Parteiarbeit zu nutzen. Das ist offenbar im Grundgesetz verankert, nähere Details sind mir aktuell leider nicht bekannt.

Zudem unterliegen öffentliche Einrichtungen (und damit auch die meisten Bibliotheken) dem Gleichbehandlungsgebot, heisst also: sollte es erlaubt sein und man einer Partei/Fraktion die Nutzung der Bibliothek für die Parteiarbeit ermöglichen, muss man es allen in gleicher Weise ermöglichen.

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