Warum sollten Nutzende auch Ersatz leisten, wenn der Schaden durch die Medienrückgabe entsteht, die die Bibliothek bereitsstellt? Solange der Schaden natürlich nicht mutwillig herbeigeführt wurde. Aber können die Nutzenden doch nichts dafür, wenn Bücher z. B. recht tief fallen und dann beschädigt werden? Wir sind da relativ kulant, haben mit unserer Rückgabebox soweit ich weiß aber auch recht wenig Probleme. Das schon mal was verknickt, wenn ein dicker Schinken drauf landet, c’est la vie.
Hallo. Wir haben ein Schild an der Rückgabebox, dass wir keine Haftung übernehmen, für den Fall dass den Büchern etwas passiert. Damit hat man eine gute Grundlage für Nutzer ohne Einsicht.
Ja, das Problem haben wir auch. Lässt sich je nach Größe und Tiefe der Rückgabebox aber kaum vermeiden und ist leider nun mal der kleine Nachteil am Serviceangebot. Wir wenden uns höchstens dann nochmal an die Nutzer, wenn klar erkennbare Schäden (z.B. Weinflecken, Wasserschäden) vorhanden sind, bzw. auch wenn um abgegebene Gesellschaftsspiele die Gummihalterung fehlt und wir die einzelnen Teile aus der Rückgabebox picken dürfen.
Ja, so ist es! Rückgabeboxen sind Serviceangebote (z.T. außerhalb der Öffnungszeiten). Je nach Box und „Hydraulik“ der Fläche fallen Bücher etc. unsanft in die Tiefe. Das ist unschön, aber nicht zu vermeiden, also „keep calm“. - Wenn erkennbare (schon vor der Rückgabe entstandene Schäden) oder gefühlt 243 Post-its vorhanden sind, darf man durchaus Feedback geben!