Hallo in die Runde,
in unserer Bibliothek stellt sich momentan eine Frage hinsichtlich der Aufsichtspflicht. Diese liegt natürlich bei den Erziehungsberechtigten - jetzt gibt es aber durchaus Veranstaltungen, an denen ältere Kinder und Jugendliche ohne “Elternbegleitung” teilnehmen, z.B. Abschlussfest SLC, Schreibwerkstatt, Bastelaktion im Rahmen des SLC usw.
Wir hatten geplant, auf den jeweiligen Anmeldungen bzw. Eintrittskarten einen entsprechenden Vermerk anzubringen ,dass die Bibliothek bzw. deren Mitarbeitende keine Aufsichtspflicht übernehmen.
Nun merkt unser Rechtsamt an, dass dies unter Umständen nicht ausreichend ist und es der Unterschrift beider Erziehungsberechtigter bedarf bzw. beide unterschreiben müssen, dass sie eben dies zur Kenntnis genommen haben und damit einverstanden sind. Im Extremfall sogar, wenn Großeltern oder andere Erwachsene die Kinder begleiten, da diese nicht die Erziehungsberechtigten sind. Ob wir diese Erklärungen dann auch noch im Rahmen des Aktenmanagements dokumentieren und ablegen müssten, wurde noch gar nicht überlegt ….
Gibt es schon derartige Vorgehensweisen oder andere Regelungen in Bibliotheken - optimalerweise rechtssicher formuliert? Wir sehen gerade nicht, dass wir dies umsetzen können, nicht nur im Hinblick auf ggf. 400 Teilnehmer der Abschlussparty beim SLC ![]()
Lieben Gruß aus der Stadtbücherei Jülich
Birgit Kasberg