Verdi Handreichung "Zielscheibe Bibliothek"

Dankeschön, das ist sehr hilfreich, besonders die Broschüre der Landeshauptstadt München „Verwaltung mit Haltung: Das Neutralitätsgebot richtig verstehen und umsetzen“!

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Hervorragend! Gerade wir als Bibliotheksmenschen sollten mit korrekten Quellenangaben vertraut sein und Informationskompetenz besitzen, um Dinge nicht aus dem Zusammenhang zu reißen. Und Nein, die Bibliothek hat sich nicht selbst zur Zielscheibe gemacht, sie ist dazu gemacht worden!

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Hier mal ein ganz offizieller Text zur Neutralität im Öffentlichen Dienst, der ausnahmsweise mal nicht von grünen Ministerien oder aus SPD-geführten Landeshauptstädten kommt:

Bleiben wir doch mal bei den Fakten.

Die Bibliothek einer überwiegend konservativ wählenden Kleinstadt stellt ein Buch mit einem provokanten Titel öffentlichkeitswirksam in der Presse vor.
Die CDU vor Ort stört sich daran und erinnert an Neutralität und Jugendschutz.

Kann man machen. Muß man aber nicht.
Kann sein, dass man dadurch neue Kunden gewinnt. Kann sein, dass man Kunden dadurch verliert.
Kann auch sein, dass der Stadtrat bei der nächsten Haushaltssitzung die Mittel der Bibliothek kürzt. schulterzuck

Man hätte auch einfach einen Thementisch zu Frauenrechten allgemein machen können. Das wäre neutraler gewesen.

Und ob man gerade dieses Buch unbedingt in einer Kleinstadt-Bibliothek braucht? Das ist Geschmackssache. Mich persönlich überzeugt die Leseprobe definitiv nicht.

Alleine dieser Satz ist ein Kunstwerk für sich.

Zum Rest muss man nicht viel sagen:

Mit den Schultern zucken, wenn im selbst ausgedachten Zukunftsszenario die Bibliothek für das Präsentieren eines Buches, dass einer Partei missfällt, weniger Mittel bekommt. Kann man machen. Muss man aber nicht.

Annehmen, dass ein Thementisch zu Frauenrechten allgemein nicht problematisiert werden könnte und dieser auch neutraler sei. Kann man machen. Muss man aber nicht.

Anzuzweifeln, ob ein bestimmtes Buch in einer bestimmten Bibliothek gebraucht wird, anstatt dem Kollegium vor Ort diese Entscheidung selbst zuzutrauen. Kann man machen. Muss man aber nicht.

Randnotiz, weil ich es so spannend finde: Gerne mit dem Buch jenseits der Leseprobe auseinandersetzen. Dazu muss man es nicht mal lesen. Das habe ich nämlich auch noch nicht. Aber man kann z.B. schnell feststellen, dass es darüber eine spannende Debatte gab u.a. wegen eines Beitrags, der es am Ende nicht reingeschafft hat. Warum? Ha, da wird es wirklich interessant! Das Buch ist also Teil einer aktuellen gesellschaftlichen Debatte und eines Aushandlungsprozesses und ja, auch solche Bücher dürfen sich in unseren Regalen finden.

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Das hat eigentlich mehr mit der grundlegenden Funktion einer Bibliothek zu tun. Bibliotheken müssen in ihrem Auftrag Orte der Demokratie sein, oder sind es ohnehin, da sie deren Grundfreiheiten verteidigen. Verständlicher wird dies wenn wir Demokratie und Menschenrechte gleichermaßen betrachten, da beides sich gegenseitig bedingt. Der Zugang zu Informationen an sich ist ein Menschenrecht und ein Instrument für die Demokratie, da er die politischen Teilhaberechte beeinflusst. Geht man von Bildung im Sinne der Menschenrechte aus, was wir sollten, da D mehrere Verträge hierzu anerkennt, sind wir immer auch zur Menschenrechtsbildung verpflichtet. In dieser enthalten ist auch Demokratiebildung. Da wir immer in der Vermittlung sind, alleine schon bei Rechereche oder Bestandsvermittlung, ist diese immer auch im oben genannten Sinne zu gestalten. Ich glaube auch es steckt viel mehr davon ohnehin schon in der Arbeit in Bibliotheken, es wurde nur nicht so benannt. Demokratiebildung alleine auf der Agenda, ohne nachvollziehbare Argumentation, finde ich tatsächlich auch einfach unzureichend.

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Danke für den verlinkten Text! Darin sind doch all jene Punkte enthalten, die von Ihrer Seite aus strittig waren, sodass sich Ihre Fragen eigentlich geklärt haben müssten.

Die Mäßigung und Zurückhaltung beziehen sich auf politische Betätigung, nicht auf Medienauswahl, Medienempfehlungen, etc. Und da sichergestellt sein soll, dass die Beamten/Mitarbeitenden dem Volk, und nicht einer Partei dienen, sollte auch die Empfehlung/Bewerbung von Medien unabhängig davon sein, welche Partei im Rathaus sitzt - die Bürger*innen sind der Adressat. Weitere Punkte, wie Eintritt für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, Wahrung des Ansehens der Verwaltung, usw. etc. muss ich hier glaube ich auch nicht nochmals zitieren; so lang ist der Text ja nicht, dass er hier komplett wiedergegeben werden muss.

Gibt es denn da noch Punkte, die Ihnen schleierhaft geblieben sind, oder hat der Text all Ihre Fragen hierzu beantwortet und die vorherigen Unklarheiten beseitigt? Der Text deckt sich ja eindeutig mit den gewerkschaftlichen Einlassungen sowie den anderen, von den Kolleg*innen vorgetragenen Punkten.

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Und ob man gerade dieses Buch unbedingt in einer Kleinstadt-Bibliothek braucht? Das ist Geschmackssache.

Aber ich dachte

und

Vielleicht wollte ja einer dieser Steuerzahler genau dieses Buch in genau dieser Bibliothek lesen. :person_shrugging:t2:

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Die Stadtbücherei Löhne macht jetzt eine Lesung mit der Autorin [Artikel leider hinter der Paywall]. Unabhängig davon, wie man zum Inhalt des Buches steht, steht es natürlich keiner Partei zu, sich in den Bestandsaufbau der Stadtbibliothek einzumischen. Das entscheidet die Bibliothek alleine und sonst niemand.

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Wir hatten vergangenes Jahr auch den Versuch. Der Fraktionsvorsitzende einer bestimmten Partei war vormittags bei mir im Büro und hatte vorgeschlagen, „gewisse“ Büchern mit Aufklebern zu versehen…

Im Kulturausschuss hat er abends einen entsprechenden Antrag eingebracht und ist damit krachend gescheitert, alle Stimmen dagegen, selbst seine Fraktionsmitglieder. Es besteht also noch Hoffnung.

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