Rückgabeverweigerung trotz Vorbestellung

Wir hatten in letzter Zeit mehrfach das Problem, dass Leser sich weigern ausgeliehene, überfällige und vorbestellte Medien zurückzugeben.

„Das brauch ich noch für meinen Urlaub.“

„Das liest mein Mann und ich gebe es erst zurück wenn der fertig ist.“

Mit Argumenten war diesen Lesern nie beizukommen und die Überziehungsgebühren sind für solche Fälle natürlich dann ärgerlich niedrig.

Wie gehen denn andere mit diesen Fällen um?

Vielen Dank für alle Tipps/Hinweise.

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In unserer Benutzungsordnung haben wir eine Klausel, dass Kunden verpflichtet sind Medien rechtzeitig zurückzubringen und, dass bei mehrfachem Verstoß gegen die BenO die Leser gesperrt werden können.

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Ich denke, sehr viel wird man nicht machen können. Wir können diesen unsozialen Leuten ja kaum die GSG 9 auf den Hals hetzen um die Bücher daheim einzukassieren :wink: Also bleibt nur abwarten bis die Bücher ggf. in der höchsten Mahnstufe sind, sie dann in die Vollstreckung geben und sich im Übrigen nicht weiter aufregen. Bringt nix. Sollte so etwas nicht nur gelegentlich sondern sehr regelmäßig und vor allem bei vielen Lesern vorkommen wäre darüber nachzudenken, ob die Gebührenordnung/Benutzungsordnung geändert werden kann und die Säumnisgebühren erhöht werden, und zwar so, daß sie ärgerlich hoch und nicht ärgerlich niedrig sind. Ich halte Säumnisgebühren bei den heutigen Möglichkeiten der Verlängerung ohnehin für viel zu niedrig.

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Die neue Gebührenordnung liegt bereits im Rathaus und ich hoffe, dass der neue Gemeinderat da dann bald was beschließt. Zumindest bei den Erwachsenen sollen diese bei uns nach Ewigkeiten mal steigen.

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Da ich grundsätzlich Mahngebühren für überflüssig halte - es trifft die Falschen, höhere Mahngebühren sorgen lediglich dafür, dass Menschen mit geringen finanziellen Mitteln noch mehr von der Bibliothek ausgeschlossen werden, Sprachbarrieren sorgen dafür, dass Verlängerungen nicht durchführbar sind - würde ich hier auch lieber mit dem Ausschluss aus der Bibliothek vorgehen wollen. Eine entsprechende Klausel in den Benutzungsordnung klingt doch vernünftig. Es muss nicht einmal eine permanente Sperre sein.

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Volle Zustimmung.

Als Student habe ich in der UB einer privaten Hochschule gearbeitet (aber nicht da studiert, das ist mir wichtig :sweat_smile:). Der Bestand war eigentlich Präsenzbestand, es gab aber eine Über-Nacht-Ausleihe. Damit das funktioniert, betrugen die Gebühren 5 € pro Buch und Tag. Manche Studis haben dann tatsächlich kalkuliert und die Titel doch mit in den Urlaub genommen während der Hausarbeitsphase.

Ich möchte diese häufig vorgebrachte These in Frage stellen: in vielen Jahren Berufspraxis habe ich kein einziges Mal erlebt, dass sich eine Nutzerin oder ein Nutzer beim Ausstellen eines Benutzungsausweises nach den Säumnis- oder Mahngebühren überhaupt erkundigt hat.

Ebenso habe ich nie eine Beschwerde erlebt, in der angeführt wurde, dass sich jemand wegen dieser Gebühren die Nutzung der Bibliothek nicht leisten könne.

Würden wir von Benutzungsgebühren reden, würde ich das ja für plausibel halten. Aber bei Säumnis- bzw. Mahngebühren halte ich dieses Argument für konstruiert.

Ein/e Jede/r hat es letztlich in der Regel selbst in der Hand, ob diese Gebühren anfallen oder nicht. Natürlich gibt es Ausnahmen (wie bspw. Krankheit o. Ä.), aber nach meiner Erfahrung zeigen sich in solchen Fällen viele Bibliotheken kulant.

Warum also sollte jemand durch Säumnis- oder Mahngebühren von der Nutzung einer Bibliothek „ausgeschlossen“ werden?

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Beim Ausstellen eines Ausweises denken viele Nutzende gar nicht darüber nach, dass ja auch Säumnisgebühren anfallen könnten. Manche fallen dann aus allen Wolken, wenn es dann soweit ist - das habe ich schon mehrfach erlebt. Manche sind erschrocken, andere wütend, wieder andere ärgern sich über sich selbst. Wenn man dann auf die Benutzungs- und Gebührenordnung aufmerksam macht, weil mit rechtlichen Schritten gedroht wird, hört man natürlich, dass diese nie wirklich beachtet wurde (wenig überraschend, obwohl man bei uns inzwischen bei der Online-Registrierung auch ein Häkchen setzen muss).

Ich hatte in der Tat auch selbst schon Studierende am Telefon, für die Säumnisgebühren nicht nur ein Ärgernis, sondern ein großes Problem waren. Auch wenn es „nur“ 10€ oder 20€ waren. Bei manchen ist das Geld eben einfach extrem knapp. Und da kann ich auch gut nachvollziehen, dass manche die Bibliothek aus Angst nicht nutzen, dass da evt. (wieder?) Säumnisgebühren anfallen könnten, weil sie vielleicht schon wissen, dass sie etwas „schusselig“ oder von Terminen und Deadlines überfordert sind.

Dennoch halte ich - moderate - Säumnisgebühren für das Gros der Nutzenden noch immer für ein adäquates Mittel, Medien einigermaßen zeitnah zurückzuerhalten. Härtefällen kann immer mit Kulanz begegnet werden.

Allerdings hängt das alles natürlich auch sehr stark von der jeweilige Bibliothek und ihrer Nutzendenschaft ab, daher ist es gut und richtig, dass jede Bibliothek das individuell gestalten kann. Ich kann mir auch Szenarien vorstellen, in denen es sinnvoll sein kann, auf Säumnisgebühren zu verzichten.

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Das Argument ist im amerikanischen Kontext sehr prominent, hat da aber den Hintergrund, dass Mahngebühren nicht so einfach vollstreckbar sind (angefangen damit, dass es kein Melderegister gibt) und eine konsequente Eintreibung von Mahngebühren auch dem dortigen bibliothekarischen Ethos widersprechen würde.

D.h. wenn einem die Gebührenschulden über den Kopf wachsen, kann es der einfachste Weg sein, die überfälligen Bücher überhaupt nicht zurückzubringen und auf die Bibliotheksnutzung zu verzichten - potenziell dauerhaft, denn der Schuldenberg, der abgezahlt werden muss, um den Ausweis zu entsperren, wird ja nur größer.

In Deutschland sind wir da in vieler Hinsicht anders drauf - sehen kein Problem damit, ein Ausweisdokument bei der Anmeldung zu verlangen, halten „selbstverschuldete“ soziale Härten tendenziell für legitim, haben ein für Gläubiger niederschwellig nutzbares Vollstreckungssystem, … - sodass Bibliotheksschulden einen auch außerhalb der Bibliothek verfolgen können und dauerhaftes Fernbleiben keine Lösung ist.

In einigen Satzungen/Benutzungsordnungen ist mir der Passus „Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet die Bibliothekleitung.“ aufgefallen. Ich denke, dass man damit ganz gut die nötige Flexibilität für solche individuelle Härtesituationen schaffen kann. Der Träger muss sich natürlich auf eine solche Regelung einlassen, besonders, wenn die „besonderen Fälle“ nicht geleichzeitig explizit definiert sind.