Minderjährige Auszubildende

Hallo zusammen,

bei uns startet demnächst ein Auszubildender, der minderjährig ist.

Minderjährige dürfen aber laut Jugendarbeitsschutzgesetz nicht samstags arbeiten. Es gibt zwar Ausnahmen für Gastroniemie und Verkaufsstellen - aber eben nicht für „Verleihstellen“.

Da wir montags geschlossen haben, niemand in der Bibliothek anwesend ist, und dem Auszubildenden aber auch nur eine reduzierte tägliche Arbeitszeit erlaubt ist, ist es schwierig, die notwendige Wochenarbeitszeit zu realisieren.

Es gibt auch noch die Ausnahme der Teilnahme an kulurellen Veranstaltungen.

Hat eine Bibliothek hier eine Lösung für minderjährige AZUBIs gefunden?

Vielen Dank!

Hallo allerseits,

ich, Rapahel Jung (Leitung in Liederbach), wurde damals in einer Bücherei ausgebildet, die nur mit 25 Wochenstunden geführt wurde. Um die Wochenarbeitszeit im Rahmen der Ausbildung realisieren zu können, wurde ich mit 14 Stunden in der Woche im Rathaus und im dortigen Archiv eingesetzt. Wichtig heirbei ist natürlich, dass die Ausbildungsinhalte des praktischen Teils der Ausbildung auch vollumfänglich vermittelt werden sollten, was hierbei eine Herausforderung war, aber möglich ist. (Es gibt Punkte der Ausbildungsinhalte, die gut im Rathaus vermittelt werden können) Samstags habe ich erst nach meiner Volljährigkeit arbeiten dürfen.

Wir haben seit 2024 eine Auszubildende in der Bücherei Liederbach, die wir anfangs auch aufgrund der Minderjährigkeit nur wochentags mit der maximalen Tagesarbeitszeit und einer Stunde Pause einsetzen konnten. Sondereinsätze im Jubiläumsjahr, wie am Tag der offenen Tür oder Abendveranstaltungen, war nur mit vorheriger Genehmigung durch die Vorgesetzten und des Personalamtes sowie mit Ausgleichtagen möglich. Zudem sollen wir darauf achten, dass die Auszubildende, ganz unabhängig vom Alter, immer betreut ist. Alleiniger Aufenthalt in den Räumlichkeiten und Einzeldienst ist heirbei nicht möglich. In Engpasszeiten wie Krankheit oder Urlaub geht unsere Auszubildende mit einem Dienstlaptop ins Rathaus oder darf mit Genehmigung des Personalamtes mobil auch von daheim aus arbeiten.

Grüße aus Liederbach

Hallo zusammen, ich wurde damals montags im Rathaus eingesetzt, um auf meine Stunden zu kommen - hier ging es aber weniger um das Vermitteln von Ausbildungsinhalten.

Hallo,

wir haben immer mal wieder minderjährige Azubis, sind aber ein großes Haus, so dass wir in die Betreuung sichern können. Denn das ist bei Azubis unter 18 oft der schwierigste Punkt.

Bei dem beschriebenen Umstände denke ich ist es am besten einen Ausbildungspartner zu finden, der montags die Ausbildung übernimmt. Rathaus, Verwaltung, Archiv, Landesfachstelle ect. Anders wird es kaum zu machen sein. Der Azubi darf ja auch keine große Mehrarbeit machen und ist meist durch die 8 Stunden + 1 Stunde Pause sowieso schon mehr da als das Fachpersonal und muss ja auf die volle WAZ kommen.

Bei uns ist mobiles Arbeiten auch in Ausnahmefällen möglich, muss aber vom Personalamt vorab genehmigt werden. Alleiniger Aufenthalt in der Bibliothek ist nicht möglich.

Und als Anmerkung: Welche Lösung auch immer gefunden wird, unbedingt vorher abklären und weitergeben an die zuständige Stelle / Kammer und / oder Ausbildungsberatung. Auch mit den Eltern, den die sind ja Vertragspartner. Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist recht streng und kann schnell zur juristischen Falle werden…

Hallo, ich war damals montags immer im Stadtarchiv.

Liebe Grüße

Nur ein kurzes juristisches Erbsenzählen aus dem Off, ohne große Praxisrelevanz: Vertragspartner sind nicht die Eltern, sondern die auszubildende Person. Die wird aber beim Vertragsschluss von den Eltern (bzw. den gesetzlichen Vertretern - das sind ja nicht immer die Eltern) vertreten. So ähnlich, wie ich den Kaufvertrag mit Aldi schließe, nicht mit dem Aldi-Kassenpersonal.

Warum schreibe ich das, wenn es praktisch keinen Unterschied macht? Ich finde es wichtig, dass das Ganze auch gedanklich möglichst nicht über den Kopf der Auszubildenden hinweg stattfindet, sondern mit ihnen, weil sie unsere Vertragspartner*innen sind. Es ist ja nicht mehr wie früher, wo man den Sohn beim Müller in die Lehre gibt, ob er will oder nicht.

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Selbstlernzeit im Homeoffice?

Vielen Dank für die Hinweise.

Wir werden jetzt eine Kombination von Praktikumszeit im Archiv und Homeoffice anwenden. Mit etwas Glück wird der Montag dann auch Unterrichtstag im Berufskolleg.

Es ist wohl ein recht selten vorkommendes Problem.

Allerdings gilt das Beschäftigungsverbot am Samstag auch für Schülerpraktikanten, die in der Regel minderjährig sind und auch von ihrer Schule nicht vom Jugendschutzgesetz „freigestellt“ werden können.