Hallo in die Runde,
wir verleihen in unserer „Bibliothek der nachhaltigen Dinge“ auch Elektrogeräte wie Werkzeuge mit Akku oder Stecker, eBook-Reader oder Toni-Stifte mit Ladekabel. Bisher machen wir bei der Rückgabe nur eine Sichtprüfung und geben im Zweifelsfall - also wenn etwas sichtbar beschädigt ist oder der Nutzer eine entsprechende Rückmeldung gab - das Geräte zur Reparatur.
Gibt es Bibliotheken, die ihre verleihbaren Elektrogeräte (nicht die elektrischen Arbeitsmittel der Beschäftigten) regelmässig zu einer Elektroprüfung geben? Wenn ja, wie sind ihre Prüffristen und woran orientieren Sie sich dabei? Ist die Grundlage die DGUV V3 oder machen Sie das auf anderer Basis? Und wie organisieren Sie die regelmässige Prüfung?
Ich bin gespannt auf ihre Antworten!
Viele Grüße
Martina Schuler
Leiterin der Stadtbücherei Tübingen