Buchgeschenke vs. Korruptionsprävention

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Zuge einer aktuellen Auseinandersetzung mit der Dienstanweisung zur Korruptionsprävention der Stadt Oberhausen sind wir darauf gestoßen, dass die Bücher, die uns unaufgefordert von Autor*innen zugesandt werden mit der Bitte um Aufnahme in den Bestand, tatsächlich problematisch sein könnten. Unsere Antikorruptionsbeauftragte meint wörtlich:

„Es handelt sich aus meiner Sicht um gezielte Werbemaßnahmen der Autoren/innen, die vll. bei einem Auswahlverfahren keine Berücksichtigung gefunden haben und die dann aber auch nicht über andere Wege in den Bestand aufgenommen werden können/sollten.“

Ich sehe das etwas anders, da der Buchmarkt viel zu unübersichtlich ist, um in Zeiten knappen Personals und wachsender Self-Publishing-Formate wirklich alle möglicherweise relevanten Titel zu finden. Gerade wenn es sich um lokale Autor*innen handelt, sind Buchgeschenke bisher eine willkommene Möglichkeit, den Bestand auszubauen. Da ein neues Buch aber häufig teurer ist als 15,- Euro, kann die Annahme unter Korruptionsverdacht stehen.

Wie wird das in anderen Bibliotheken gehandhabt? Arbeiten Sie Buchgeschenke ein oder grundsätzlich nicht? Weisen Sie auf Ihrer Internetseite irgendwo darauf hin, wie mit unaufgefordert zugesandten Buchgeschenken verfahren wird? Hat sich schon mal jemand mit der Antikorruptionsbeauftragten des Trägers auseinandergesetzt deswegen?

Herzlichen Dank und viele Grüße aus Oberhausen,

Susanne Grimberg

Wenn ich Sie richtig verstehe, nehmen Sie die Bücher ja als Institution an und nicht als Privatperson? Dann hat das doch nix mit Korruption zu tun?

Wenn Sie als Mitarbeiter ein persönliches Buchgeschenk mit Wert über 15 Euro erhalten ist das nicht zulässig, das stimmt.

Aber wenn die Allgemeinheit das Buch nutzen kann, hat das doch nix mit Korruption zu tun.

Wir haben in der Vergangenheit auch schon Bücher gespendet bekommen von lokalen Autoren. Die arbeite ich meistens auch ein, weil sie ja von regionalem Interesse sind. Wir stellen dann auch (nur bei nagelneuen Büchern!) eine Spendenquittung für den Autor aus.
Ich habe aber auch schon Autorenspenden nach Prüfung des Inhalts abgelehnt und das Buch zurückgegeben.

Unaufgeforderte Buchzusendungen werfe ich meistens weg oder ich schicke sie zurück.

Sie sind ja nicht verpflichtet, die Bücher einzuarbeiten.

Und die Korruptionsfachperson kann doch Ihr Auswahlverfahren für den Medienbestand gar nicht beurteilen. Der Bestandsaufbau bleibt doch Ihnen überlassen.
Ich persönlich finde schon, dass lokale Autoren auch in der örtlichen Bibliothek vorhanden sein sollten. Oder auch für das Stadtarchiv interessant wären.

Wir erhalten ziemlich viele Bücher als Spenden. Teils arbeite ich sie ein, teils verkaufen wir die oder sie wandern in die Papiertonne.
Allerdings nehmen wir nur noch Spenden an von Menschen, die auch unsere Bücherei als Kunden nutzen.

Anrufe wie: „Meine Tante ist gestorben und wir müssen das Haus ausräumen. Aber das sind gaaanz tolle Bücher!“ wimmele ich mittlerweile immer ab.
Da gab es zuviele eklige Überraschungen in der Vergangenheit (Dreck, Käferleichen, Mäuseköttel in den Kisten usw…).

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Ich halte es für arg überspannt, unaufgeforderte Buchgeschenke an eine Bibliothek in einen Topf mit „echter Korruption“ zu werfen. Ohne jetzt im Detail auf eine bestimmte Definition des Begriffs Korruption abheben zu wollen, geht es dabei ja darum, dass man mit „Korruption“ eine bestimmte Person damit beeinflussen möchte, um einen persönlichen Vorteil zu erlangen.

Ein Buchgeschenk an eine Bücherei richtet sich aber weder an eine bestimmte Person (wie @StBEbern schon angemerkt hat), noch lässt sich daraus - selbst im Fall eines Autorengeschenks - ein konkreter, quantifizierbarer Vorteil ableiten.

Wie groß mag wohl der Nutzen für Autor/in xyz sein, wenn das von dieser Person der lokalen Bücherei vermachte (und von dieser tatsächlich auch angenommene und eingearbeitete) Buch dort ausgeliehen werden kann? Ich halte es für sehr viel wahrscheinlicher, dass die dadurch vielleicht erzielte öffentliche Wahrnehmung und der sich dadurch vielleicht gesteigerte Verkauf dieses Titels die Investition von Autor/in xyz (auch ein Rezensionsexemplar hat einen Wert) gar nicht aufwiegt. Also wo ist da Korruption?

Meiner bescheidenen Meinung nach sollte man die Kirche bei diesem Thema im Dorf lassen und es so handhaben, wie es @StBEbern beschrieben hat - so machen wir das bei uns übrigens auch.

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Im Übrigen gibt es Autoren, die die Bibliothek für ihre Recherchen genutzt und nach Veröffentlichung des Buches ein oder zwei Exemplare mit ausdrücklichem Dank an die Bibliothek verschenkt haben. Ich denke, so etwas wird sich in vielen Bibliotheken finden, und das ist nach meiner Auffassung auch völlig in Ordnung so.

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Noch als Ergänzung zu @Buchbube: Es ist doch eher sogar ein Nachteil, wenn der Autor das Buch der Bibliothek vor Ort schenkt. Weil er dann weniger Exemplare verkauft.

Letztes Beispiel bei uns: Der frühere Kreisheimatpfleger hatte im Oktober ein Buch im Selbstverlag herausgebracht, mit seinen tollsten Entdeckungen aus der Heimatforschung. Er hat uns ein Buch gespendet mit der Bitte, es erst nach Weihnachten einzuarbeiten.

Im Weihnachtsgeschäft hat er via örtliche Buchhandlung fast alle von seinen Exemplaren verkauft. Und danach habe ich das Buch eingearbeitet und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt.
Vorher gab es durchaus Anfragen von unseren Kunden. Aber die habe ich dann erstmal an die Buchhandlung verwiesen.
So mache ich das meistens.

Auch wenn ein Regionalkrimi neu erscheint, warte ich erstmal, bis die Buchhandlung ihre Lesungen durchgeführt hat, damit die Buchhandlung ihre signierten Exemplare verkaufen kann. Und erst dann kaufe ich das Buch für die Bibliothek.

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Hallo Frau Grimberg,

bei uns ist das per Gemeinderatsbeschluss geregelt: Bis 15 € Sachwert/Geldwert dürfen wir eine Sachspende annehmen; über 15 € bis 100 € genehmigt der Bürgermeister, über 100 € Sachwert genehmigt der Gemeinderat. Korruption ist durchaus nicht nur als persönliche Vorteilsannahme definiert. Das Schema gilt für alle Fachbereiche.

Wir dürfen uns auch Spenden „aussuchen“. Wer von uns ausgesuchte Spenden im Wert von über 40€ macht, KANN von der Zahlung der Benutzungsgebühr befreit werden. Als Kann-Bestimmung gibt es keinen automatischen Annahmezwang für die Bibliothek. Davon machen aber nicht viele Nutzer Gebrauch. Auch diese Spenden sind genehmigungspflichtig nach dem o.a. Schema.

Formalisierung und Transparenz erleichtern auch Debatten der Kategorie: „Ich habe meine Bücher gespendet und möchte jetzt keine Versäumnisgebühr mehr zahlen.“ Insofern ist Korruption jenseits persönlicher Vorteilsannahme durchaus denkbar als separate Abteilungswirtschaft am Träger vorbei.

Nach dem Motto „Ich geb’ Dir meinen Finger und du gibst mir Deine Hand“ können Spenden von Aktivisten und interessierter Seite mit nachgelagerten Forderungen verknüpft sein: Privilegierte Platzierung oder Bewerbung oder Ähnliches. Das oben geschilderte Verfahren erleichtert den Umgang auch damit.

Viele Grüße
Detlev Hoffmeier

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In der Definition von „Vorteil“ heißt es in unserer entsprechenden Geschäftsanweisung: „Dabei ist es unerheblich, ob der Vorteil der/dem Bediensteten unmittelbar oder mittelbar, zum Beispiel einem/einer Angehörigen, einem Verein oder der eigenen Behörde oder Dienststelle, zugewendet wird. Hierzu zählen insbesondere Belohnungen und Geschenke.“

Das ist der Punkt, an dem man sich aufhängen kann … dass das weit hergeholt klingt, ist meines Erachtens unstrittig, hilft mir aber gerade nicht.

Ihre Antworten helfen aber weiter, herzlichen Dank dafür! Wir haben uns schon mal darauf verständigt, dass bereits gelesene Bücher keine 15,- Euro mehr wert sind, dadurch lassen sich viele Fälle bereits klären. :wink:

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Wir (Bundesbehörde) nehmen nur Medien an, die in unseren Bestand passen. Den Rest geben wir zurück bzw. lehnen ab. Das läuft bei uns aber unter „Sponsoring“ (=Leistung steht dem ganzen Amt zur Verfügung und dient der Erfüllung unserer Aufgaben). Denn nur einzelne Mitarbeiter können „Geschenke“ erhalten (bis zu 25 EUR).

Unser Justiziariat stellt einen Vordruck bereit, mit dem wir einmal im Jahr alle erhaltenen Leistungen melden. Dabei wird u.a. der Geber und der geschätzte Wert (=Neupreis) erfasst. Und erfasst wird tatsächlich alles, außer Titel, die generell kostenfrei zu beziehen sind. Also quasi alles ab 1 Cent. Was genau das Justiziariat dann mit der Liste macht weiß ich nicht. Ich schätze, es geht v.a. um Transparenz im Falle von Unstimmigkeiten.

@Susanne.grimberg : Vielleicht können Sie auch damit argumentieren, dass Sie den Wert der Buchspende durch die Anzahl Ihrer Bibliotheksnutzer teilen? Oder gar durch die Anzahl der Einwohner? :wink:
Dann sollte sich der Wert der Spende auf jeden Fall stark reduzieren …

Was ich noch nicht ganz verstanden habe: Geht es bei Ihnen um Spenden von gebrauchten Büchern? Oder um unverlangt zugeschickte neue Bücher von den Autoren selbst?

Wir erhalten auf dem Postweg nur sehr selten Buchspenden mit der Bitte um Aufnahme in den Bestand. Das waren in der Vergangenheit meistens Schriften von exotischeren religiösen Gemeinschaften. Was für Bücher bekommen Sie denn so?